1. MZ.de
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Bitterfeld-Wolfen
  6. >
  7. 165-Euro-Jobs noch lukrativ?

165-Euro-Jobs noch lukrativ?

Von Silke Ungefroren 21.10.2004, 16:23

Bitterfeld/MZ. - "Wenn er das nächstes Jahr auch noch tut, dann bleiben ihm letztlich von den 165 Euro nur rund 25 Euro übrig", so die Frau. Grund: Nach Hartz IV beträgt der Freibetrag für einen Nebenverdienst bis zu 400 Euro nur 15 Prozent. Das restliche Geld wird auf das Arbeitslosengeld II (Alg II) angerechnet - sprich von der Regelleistung abgezogen.

Das sei gegenüber den Ein-Euro-Jobs ungerecht, meint Frau C. nun. Viele kündigen nun die 165-Euro-Jobs. Und mehr noch: "Ich habe in Supermärkten Aushänge gesehen, dass nun Rentner für diese Tätigkeiten gesucht werden."

Joachim Günther, Geschäftsstellenleiter der Bitterfelder Agentur für Arbeit, antwortet darauf. "Gewiss erscheint die Neuregelung unfair, weil der Ein-Euro-Job nicht auf das Alg II angerechnet wird", sagt er. Doch dürfe man die Rechnung so nicht aufmachen. "Es gilt der Grundsatz, dass jeder den Beitrag zu seinem Lebensunterhalt zu leisten hat, den er leisten kann."

Beispiele sollen zeigen, dass es sich lohne, mehr Einkommen auch durch Nebenverdienste zu erzielen. Bei der ersten Stufe bis 400 Euro bleiben 15 Prozent anrechnungsfrei, bei Stufe zwei von 401 bis 900 Euro sind es 30 Prozent. Bei der dritten Stufe bleiben 15 Prozent jenes Teiles des Nettoeinkommens anrechnungsfrei, der auf den Teil des Bruttolohnes zwischen 901 und 1500 Euro fällt.

Eine andere Möglichkeit sei der Midi Job mit einem Lohn zwischen 400,01 und 800 Euro. Weil das Entgelt hier in der so genannten Gleitzone liegt, können Arbeitnehmer einen verminderten Beitrag zur Sozialversicherung (SV) zahlen. So ist der SV-Beitrag oft geringer als der pauschalisierte Beitrag für Arbeitgeber beim Mini-Job bis 400 Euro.

"Die Unternehmen sollten deshalb überlegen", sagt Günther, "ob man die 165-Euro-Jobs nicht zu sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen macht." Dann gebe es außerdem die Möglichkeit, Einstiegsgeld zu beantragen. Dieser Lohnzuschuss kann gezahlt werden, wenn eine Arbeit angenommen wird, deren Bezahlung zur Deckung des Lebensunterhaltes nicht ausreicht. Der Anspruch darauf wird im persönlichen Gespräch bei der Arbeitsagentur geklärt,