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Zahl der registrierten Hunde in Bernburg rückläufig

Von HEIKO WIGRIM 30.11.2009, 17:00

BERNBURG/MZ. - Für die Hundehalter gilt seit März dieses Jahres das "Gesetz zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren". Darin wurden neue allgemeine Pflichten für alle Hundehalter aufgenommen, deren Hunde seit dem 1. März 2009 geboren wurden.

"Diese Hunde, egal welcher Rasse sie angehören, werden ab sofort in einem zentralen Landesregister erfasst", erklärte Claudia Müller, Sachbearbeiterin im Ordnungsamt der Stadt Bernburg. Zusätzlich muss jeder Hundehalter eine Haftpflichtversicherung für den Hund besitzen. "Diese Versicherung muss spätestens drei Monate nach der Geburt vorliegen." Außerdem müssen nun alle Hunde mit einem Chip gekennzeichnet sein. "Dieser Chip muss spätestens sechs Monate nach der Geburt eingesetzt werden", erklärte Claudia Müller.

Besondere Auflagen müssen nun Halter von so genannten "Vermutungshunden" erfüllen. Vermutungshunde (im Alltagsgebrauch auch Kampfhunde genannt), benötigen unabhängig von ihrem Alter einen Chip, die abgeschlossene Haftpflichtversicherung sowie einen Wesenstest. Betroffen von dieser Regelung sind Pitbullterrier, American-Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier und deren Kreuzungen. "Die Wesenstests dürfen nur von sachverständigen Personen vorgenommen werden", erläuterte Claudia Müller. Die nächste Gelegenheit dafür im Altkreis Bernburg bietet Tierärztin Arnhild Peters in Bernburg an. "Es gibt im Internet eine Liste mit anderen Tierärzten, die diesen Wesenstest durchführen."

Als dritte Kategorie sind "gefährliche Hunde" von dem neuen Gesetz betroffen. "Hierbei handelt es sich um solche Tiere, bei denen von der Behörde die Gefährlichkeit bereits festgestellt worden ist, beispielsweise durch einen Beißvorfall." Hier sei es egal, welcher Rasse der Hund angehöre und ob er einen Menschen oder ein anderes Tier gebissen habe. "Diese Hunde dürfen nur noch mit einer Erlaubnis gehalten werden." Eine solche Erlaubnis muss bei der Stadt beantragt werden. "Der Halter muss zusätzlich zu dem Antrag noch eine Sachkundeprüfung ablegen", erklärt die Ordnungsamtsmitarbeiterin. Die Sachkunde ist in einen theoretischen und einen praktischen Teil gegliedert. "Da aber das Landesverwaltungsamt noch keine Voraussetzungen für die Durchführung dieser Prüfung geschaffen hat, wurde die Frist, in der die Prüfung abgelegt werden muss, verlängert auf den 31. Januar 2010." In diesem Jahr sind zwei Hunde aufgefallen, die Mensch oder Tier gebissen haben.

Die Eintragung in das Hunderegister kostet bei der Stadt einmalig zehn Euro, ebenso der Nachweis des Wesenstests. Der Test selbst kostet aber wesentlich mehr, das Geld bekommt derjenige, der den Hund prüft. Die Hundesteuer in Bernburg beträgt einheitlich für alle Rassen 42 Euro im Jahr.

Informationen zum neuen Hundegesetz finden Sie im Internet.