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Wird Kind vom Täter zum Kuss gezwungen?

Von KATHARINA THORMANN 18.02.2009, 18:09

BERNBURG/MZ. - Aufgrund der widersprüchlichen Aussagen des 13-jährigen Opfers konnte jedoch zu der Hauptverhandlung noch kein Urteil in der Sache gesprochen werden. Vielmehr veranlasste die Vorsitzende Richterin die Verhandlung zu vertagen und einen Gutachter hinzuzuziehen, der nun klären soll, welche der beiden äußert unterschiedlichen Aussagen des Opfers der Wahrheit entsprechen. Dieses hatte bei der Anzeige im September vergangenen Jahres einem Polizeibeamten erzählt, dass der 27-jährige Robert Herzer (alle Namen geändert) sich ihm in dessen Wohnung genährt haben soll.

Zum Kuss gezwunngen

Nachdem sich der Täter neben den 13-jährigen Christian Beuter auf die Couch setzte, versuchte er ihn auf den Mund zu küssen. Dabei hielt er die beiden Arme des Heranwachsenden fest, damit dieser nicht aufstehen konnte. Da sich das junge Opfer wegdrehte, gelang es dem Angeklagten ihn lediglich auf die Wange zu küssen. Nach dieser Tat verließ der Junge, nach eigenen Angaben, die Wohnung.

Vor Gericht wollte Christian Beuter diese Polizeiaussage nicht bestätigen. "Ich weiß nicht, was ich da erzählt habe. Das stimmt eigentlich nicht, denn so einen Tag hat es nicht gegeben", stritt der Junge die Tat ab. "So einfach kommst du aus die Sache nicht wieder raus", versuchte die Staatsanwaltschaft den Heranwachsenden zur wahren Aussage zu bewegen. Vielleicht habe der Angeklagte ihn bedroht, vermutete der Staatsanwalt den Grund für das verängstigte Verhalten des 13-Jährigen.

Gutachten soll Wahrheit klären

Deshalb stellte dieser den Antrag für die Dauer dieser Vernehmung den Täter aus dem Gerichtssaal auszuschließen. Die Richterin konnte diese Meinung offenbar nicht teilen. Denn sie zog es vor ein Glaubwürdigkeitsgutachten von dem Opfer einzuholen. Nachdem auch sie sich nicht sicher war, welche der beiden Äußerungen wahr sein könnte, beantragte die Richterin schließlich dieses Gutachten. "Deshalb wird der heutige Termin ausgesetzt", erklärte das Gericht, das auch davon absah noch weitere Zeugen zu hören. Nachdem das Gutachten erstellt ist und jener Sachverständige seine Ergebnisse der Richterin und dem Staatsanwalt vorstellt, kann die Hauptverhandlung gegen den 27-jährigen Angeklagten Robert Herzer, der seine Tat leugnete, wieder aufgenommen werden.