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Wenige Einschränkungen für Geflügelhalter im Kreis

Von Carsten Steinborn 16.05.2006, 21:01

Bernburg/MZ. - Das Veterinäramt der Kreisverwaltung hat mit einer Allgemeinverfügung auf die Lockerung der Stallpflicht für Geflügel reagiert. Demnach gibt es für den Kreis Bernburg kaum Beschränkungen. Es bedarf keiner Genehmigung, die Tiere ins Freie zu lassen. Verlangt wird aber, das dies dem Veterinäramt mitgeteilt wird, so Amtstierarzt Dr. Christian Lutter.

Örtliche Einschränkungen sind aufgehoben. Auch in Orten wie Latdorf und Peißen, wo es große Geflügelhaltungen gibt, dürfen die Tiere ins Freie. Zwar gelte auch künftig der Grundsatz, die Tiere einzustallen. Aber die Ausnahmeregelungen sind derart gelockert, dass das Veterinäramt keine Verbote erteilen wird. "Da wird jetzt die Ausnahme zur Regel", so Lutter.

Vorerst gilt die Allgemeinverfügung bis zum 15. August. Aber Lutter geht davon aus, dass sie verlängert werden kann. Allerdings lasse sich derzeit noch nicht sagen, ob das Bundesministerium für Verbraucherschutz mit dem Einsetzen des Vogelfluges die Zügel nicht wieder anzieht. Das müsse man jetzt einfach abwarten, so der Tierarzt, der wie die Geflügelhalter im Kreis jetzt erst einmal aufatmet.

Die wenigen Einschränkungen, die es derzeit jedoch gibt, beziehen sich auf Ausstellungen, Geflügelmärkte und schließlich auf die Halter von Wassergeflügel. Das müsse getrennt von Hühnern gehalten werden. Wer große Mengen Enten oder Gänse halte, müsse die indes mit frisch gekauften und untersuchten Hühnern halten. Während die Enten gegen Geflügelpest resistenter sind, sterben die Hühner eher an der Seuche. So sollen die Hühner Indikator sein für einen Befall der Wasservögel.

Wer Tiere auf Märkte bringt oder ausstellen will, der muss sie sieben Tage zuvor einstallen und zudem noch tierärztlich untersuchen lassen. Eine solche Verpflichtung zu regelmäßigen Untersuchungen bestehe auch für Geflügelhalter mit großen Beständen. Lutter empfiehlt, sich im Veterinäramt genau über die Allgemeinverfügung zu informieren.

Infos zu Geflügelhaltung und Allgemeinverfügung im Veterinäramt unter Telefon 0 39 28 / 780 331, im Internet unter www.landkreis-bernburg.de