Tod im Maßregelvollzug Tod im Maßregelvollzug: 20-Jähriger starb an Ersticken nach Erbrechen

Bernburg - Eine Woche nach dem Tod eines Patienten im Maßregelvollzug Bernburg ist nun klar: Der 20-Jährige aus dem Raum Bernburg erstickte an seinem Erbrochenen. Das ist das Ergebnis der Obduktion in der Gerichtsmedizin in Magdeburg. Nach Angaben von Frank Baumgarten, Sprecher der zuständigen Staatsanwaltschaft Magdeburg, kann damit mit hoher Wahrscheinlichkeit Fremdeinwirkung ausgeschlossen werden.
Waren Drogen im Spiel?
Unklar ist aber weiterhin, wie es am vergangenen Dienstagabend zum Ersticken des Mannes in einem Zimmer des Maßregelvollzugs kam. Ob möglicherweise sogar Suchtmittel im Spiel waren. Die chemisch-toxikologische Untersuchung, wenn sie denn angeordnet werde, würde noch einige Tage in Anspruch nehmen. Solange bleibt auch abzuwarten, ob die von der Polizei neben dem Toten gefundene Bong – eine Art Wasserpfeife, mit der man Suchtmittel rauchen kann - etwas mit dem Ersticken zu tun hat.
Nach MZ-Informationen soll der junge Mann vor seinem Tod eine Kräutermischung geraucht und anschließend sein Bewusstsein verloren haben. Ob diese Version wirklich stimmt und ob bereits in der Vergangenheit derlei frei im Handel zu erwerbenden Mischungen im Vollzug aufgetaucht sind, bleibt offen. Auf Nachfrage beim Betreiber der Maßregelvollzugsanstalt, der Salus gGmbH, will man sich weder im Allgemeinen noch zum konkreten Vorfall äußern. Einrichtungsleiter Frank Thiel verweist stattdessen auf das laufende Verfahren und die Ermittlungen der Polizei. Diese hatte in dem Zimmer bis auf die Bong keine Hinweise auf Drogen feststellen können. Allerdings sind laut eines Polizeisprechers auch noch nicht die restlichen Inhaltsstoffe der Wasserpfeife untersucht worden. Nach der Au-topsie könne das auf Anweisung der Staatsanwaltschaft geschehen.
Schutzmechanismen eingeschränkt
Fakt ist aber, dass das Erstickungsrisiko bei einem Menschen, der Suchtmittel konsumiert hat, deutlich ansteigt. Das bestätigt Gerichtsmediziner Rüdiger Lessig vom Institut für Rechtsmedizin an der Uniklinik in Halle. Denn: „Die zentralen Schutzmechanismen des Körpers funktionieren dann nicht mehr. Bei Gesunden sollte so etwas nicht passieren. Sie sollten bei Übelkeit munter werden.“ (mz)