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Salzlandkreis Salzlandkreis: Stallpflicht für Geflügel bleibt erhalten

12.01.2015, 14:38
Ein Züchter hält eine seiner Gänse in seinen Händen.
Ein Züchter hält eine seiner Gänse in seinen Händen. dpa/Symbol Lizenz

bernburg - Im Salzlandkreis bleibt die Stallpflicht für Geflügel weiter bestehen. „Das Risiko der Einschleppung des hochpathogenen Influenza-A-Virus vom Subtyp H5N8 durch Wildvögel wird durch das Friedrich-Löffler-Institut nach wie vor als hoch bewertet“, heißt es als Begründung aus der Kreisverwaltung. Die Bedenken seien nicht unbegründet. In den vergangenen Wochen wurde der Erreger sowohl bei einer Wildente im Landkreis Stendal als auch bei einer Wildente in Aken nachgewiesen. Aus diesem Grund könne eine Lockerung der Stallpflicht, die seit 27. November besteht, nicht erfolgen.

Die Viren können über Kot infizierter Tiere, Kontakt mit infizierten Tieren, von infizierten Tieren verseuchtes Oberflächenwasser, über Tierhandel, Personen oder behaftete Gerätschaften auf Hausgeflügel übertragen werden. Deshalb weist die Kreisverwaltung erneut daraufhin, die das Geflügel in den Ställen zu belassen. Die Abdeckungen sollten gegen das Eindringen von Wildvögeln gesichert sein. Wer Enten oder Gänse ausstellt, abgibt oder verkauft, müsse die Tiere zuvor auf Viren testen lassen. Nähere Auskünfte hierzu erteilen die Mitarbeiter für Veterinärangelegenheiten und Gesundheitlicher Verbraucherschutz, unter der folgenden Telefonnummer: 03471/684 14 57 oder per Email unter: [email protected]. (mz)

Weitere Infos zur Allgemeinverfügung des Kreises unter: www.salzlandkreis.de