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  7. Messerstecherei in Bernburg: Prozess um Messerstecherei in Bernburg geht vor Landgericht Magdeburg

Messerstecherei in Bernburg Prozess um Messerstecherei in Bernburg geht vor Landgericht Magdeburg

Von Frauke Holz 04.05.2016, 13:54
Wenigstens sieben Mal soll ein heute 27-jähriger Bernburger am frühen Morgen des 29. August2015 in der Leopoldstraße in Bernburg auf einen 37-Jährigen eingestochen haben.
Wenigstens sieben Mal soll ein heute 27-jähriger Bernburger am frühen Morgen des 29. August2015 in der Leopoldstraße in Bernburg auf einen 37-Jährigen eingestochen haben. T. Linke Lizenz

Bernburg - Wenigstens sieben Mal soll ein heute 27-jähriger Bernburger am frühen Morgen des 29. August vergangenen Jahres an der Leopoldstraße in Bernburg auf einen 37-Jährigen eingestochen und ihn dabei lebensgefährlich verletzt haben. Dass das Opfer den Angriff überlebte, ist einzig und allein der sofort eingeleiteten Notoperation zu verdanken.

An das Landgericht überwiesen

Am Mittwoch nun musste sich der mutmaßliche Täter wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem Amtsgericht in Bernburg verantworten - ohne am Ende jedoch verurteilt zu werden. Denn das Gericht wollte keine Entscheidung fällen. Wie der Vorsitzende Richter begründete, sehe das Gericht stattdessen einen hinreichenden Tatverdacht für einen versuchten Totschlag. „Und dafür ist das Amtsgericht Bernburg der völlig falsche Raum.“ Dementsprechend wurde das Verfahren nach einer mehrstündigen Verhandlung an das Landgericht Magdeburg verwiesen. Nicht ohne Widerspruch seitens der Staatsanwältin und des Verteidigers, die bis zuletzt von einer gefährlichen Körperverletzung ausgegangen waren.

Keine Notwehr

Warum der Vorsitzende Richter anders entschied, begründete er mit den mehrfach gezielt und mit Intensität ausgeführten Stichen, die der Angeklagte in den linken Brust- und Herzbereich des Geschädigten gesetzt haben soll. „Es ist naheliegend, dass er den Tod billigend in Kauf genommen hat.“ Von einer Notwehr-Handlung könne daher nicht die Rede sein. Zumal der Geschädigte seinerseits den Täter nachweislich nicht massiv angegriffen habe, wie von der Rechtsmedizinerin, die beide nach der Tat untersucht hatte, zu erfahren war. „Die Schilderungen des Angeklagten passen nicht mit den Verletzungen zusammen“, sagte sie.

"Ich schlag dich tot!"

So hatte sich der Angeklagte ausführlich zum Tathergang geäußert. Demnach soll es gegen 2.30 Uhr an der Leopoldstraße zwischen den beiden Männern in Folge einer verbalen Auseinandersetzung zu einem Handgemenge gekommen sein. Wie der Angeklagte schilderte, sei er bereits an der Halleschen Straße von dem späteren Geschädigten beschimpft worden. Kurz vor seiner Haustür an der Leopoldstraße sei der 37-Jährige schreiend - „Ich schlag dich tot.“ - auf ihn zugerannt und habe ihn angegriffen. Faustschläge sollen ihn in Bauch und am Gesicht getroffen haben; anschließend sei er in den Schwitzkasten genommen worden. Als der Angreifer kurzzeitig von ihm abließ, habe er mit dem Messer zugestochen. „Ich war in Panik, ich hatte Angst“, sagte der Angeklagte und beteuerte: „Ich wollte ihn nicht schwer verletzen. Ich wollte nur, dass er aufhört.“ Dass habe der Ältere dann auch getan und sich in die Wolfgangstraße gerettet, wo er vor dem Haus seiner Schwägerin massiv blutend zusammenbrach.

Besuch auf dem Weinmarkt

Insgesamt vier Operationen musste er über sich ergehen lassen; arbeitsfähig ist er erst wieder seit Jahresbeginn. Wenngleich einige Narben an Schulter, Hinterkopf und Brust auch heute noch deutlich zu sehen sind, so sind seine Erinnerungen an den Tathergang offensichtlich bereits verblasst. Wie es zu dem Streit gekommen sei, konnte auch er nicht beantworten. Fest steht jedoch, dass beide Männer - unabhängig voneinander - den Bernburger Weinmarkt besucht und auch alkoholische Getränke konsumiert hatten. Polizeilich in Erscheinung getreten,waren sie bis dato nicht. Wann das Verfahren vor dem Landgericht eröffnet wird, ist noch ungewiss. (mz)