Kreisverkehr in Bernburg Kreisverkehr in Bernburg: Radler haben Vorfahrt

Bernburg - Blinken beim Rein- oder Ausfahren? Wann muss für Fußgänger angehalten werden? Als viele Verkehrsteilnehmer ihre Führerschein-Prüfung machten, waren Kreisverkehre noch eine Seltenheit. Entsprechend groß ist bei manchem die Unsicherheit darüber, welches Verhalten richtig ist. Die Kreisel haben sich seit den 1990er Jahren bundesweit immer mehr durchgesetzt, auch in Bernburg.
Am Louis-Braille-Platz völlig zu Recht, findet Polizist Michael Krebs. Für diese Verkehrssituation sei diese Lösung am besten gewesen, meint der Verkehrsexperte des Salzlandkreisrevieres. Das würden auch die Erfahrungen der vergangenen Jahre belegen.
Zwar passiere am stärksten frequentierten Kreisel der Stadt ab und zu mal ein Unfall, doch ein Schwerpunkt sei dort nicht. Und auch die Rückstaus zu Stoßzeiten seien überschaubar, wären bei einer Ampelkreuzung sicher schlimmer, ist Michael Krebs überzeugt.
Die Regeln für Autofahrer und Co. sind am Braille-Platz ganz einfach: „Fußgängern und Radfahrern muss hier sowohl vor der Kreisel-Einfahrt als auch nach der Ausfahrt Vorrang gewährt werden“, erklärt der Polizist. Dies gelte aber nicht für alle Kreisverkehre. Wenn nämlich kein Zebrastreifen vorhanden ist, müssen Fußgänger den einfahrenden Verkehr passieren lassen. Selbst bei Radfahrern, die - wie häufig beobachtet - in falscher Richtung unterwegs sind, sollten Motorisierte lieber auf die Bremse treten. Denn trotz des Fehlverhaltens des Pedaleurs behalte er das Vorfahrtsrecht und würde bei einem Unfall nur eine Teilschuld zugesprochen bekommen, warnt der Polizist.
Das Setzen des Blinkers ist nur bei der Kreisel-Ausfahrt notwendig, um anderen Verkehrsteilnehmern die neue Fahrtrichtung zu signalisieren. Bei der Einfahrt darf hingegen nicht geblinkt werden. Warum auch? Schließlich ist klar, dass es nur rechts herum geht. Sollte es zu Rückstaus kommen, müssen roter Radfahrstreifen und Zebrastreifen von Autofahrern freigehalten werden, betont Michael Krebs.
Auch für Radler hat er zwei Tipps parat: Sie sollten beim Verlassen der Spur am Kreisel die rechte Hand raushalten, damit andere nicht unnötig auf sie warten. Und vor dem Überqueren der Fahrbahn sollte der Blickkontakt zu sich nähernden Autofahrern gesucht werden, um sich zu vergewissern, dass man wahrgenommen worden ist.
Übrigens: Weder das Halten noch das Parken ist innerhalb des Kreisels erlaubt. Eigentlich selbstverständlich, oder? „Offenbar muss es solche Fälle aber mal gegeben haben“, sagt Michael Krebs schmunzelnd und verweist darauf, dass dieses Verbot erst bei der jüngsten Änderung der Straßenverkehrsordnung auch gesetzlich manifestiert worden ist. (mz)