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Jugendgericht in Bernburg Jugendgericht in Bernburg: 19-Jähriger aus Beweismangel freigesprochen

Von Tobias Meyer 25.02.2015, 11:59
«Justitia» steht in der alten römischen Mythologie für die ausgleichende Gerechtigkeit.
«Justitia» steht in der alten römischen Mythologie für die ausgleichende Gerechtigkeit. dpa/symbol Lizenz

Bernburg - Ein 19-Jähriger aus einem Dorf bei Bernburg, der wegen schwerer Körperverletzung in Tateinheit mit Sachbeschädigung angeklagt war, ist am Dienstag vor dem Jugendgericht Bernburg freigesprochen worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Laut Anklageschrift ist es im Februar des vergangenen Jahres an der Fasanerieallee in Köthen zu einem Übergriff zweier Personen auf ein Auto gekommen. Sie seien zunächst über die Fahrbahn gelaufen und hätten den Wagen zum Anhalten gezwungen. Daraus habe sich ein Handgemenge entwickelt. Die beiden Angreifer hätten nach Angaben des 25-jährigen Fahrers mit einer Eisenstange Schäden am Fahrzeug und in dessen Innenraum verursacht und versucht, ihn aus dem Auto zu zerren. Die Frontscheibe sei durch die Eisenstange ebenso schwer beschädigt worden wie ein Display im Pkw-Inneren. Wenige Tage nach der Tat will der Geschädigte den Täter im Straßenbild in Köthen wiedererkannt haben.

19-Jähriger streitet Tat ab

Der Angeklagte stritt die Tat wie schon in den polizeilichen Vernehmungen auch während der Verhandlung am Dienstag ab. Das Gericht erlebte den Beschuldigten als sehr impulsiv. Ein Vertreter der Jugendgerichtshilfe beschrieb den 19-Jährigen als „aufbrausend“ und sprach sich für ein Urteil nach Erwachsenenstrafrecht aus, da sich der Angeklagte nur wenig belehrbar gezeigt hatte. Er habe die Schule nach der 8. Klasse verlassen und sei in der Vergangenheit durch übermäßigen Konsum von Alkohol und anderen Betäubungsmitteln aufgefallen. Dem Angeklagten angeratene Arbeitsstunden waren nicht angetreten worden. Dem Gericht ist er kein Unbekannter: Gegen den jungen Mann laufen noch weitere Verfahren.

Ohne Anwalt

Die Staatsanwaltschaft forderte eine Freiheitsstrafe von acht Monaten, ausgesetzt zu drei Jahren Bewährung. Die Jugendrichterin entschied sich jedoch für einen Freispruch, weil ihr die Zeugenaussagen als „zu dünn“ erschienen: Die Angaben zum Aussehen der Täter seien nicht eindeutig gewesen. Auch die in den Zeugenstand berufenen Polizeibeamten vom Revier Anhalt-Bitterfeld, die später an den Tatort gekommen waren, konnten die bereits geflüchteten Verdächtigen nicht weiter beschreiben. Dem Angeklagten sei zugute gekommen, dass er die Tat vehement und glaubhaft abgestritten hatte, sagte die Richterin in der Urteilsbegründung, auch wenn man ihn im Gerichtssaal immer mal wieder „etwas zügeln“ musste: „Ich habe mit der Sache gar nichts zu tun!“, hatte der 19-Jährige fortwährend betont. Der Arbeitssuchende war ohne Anwalt zum Prozess erschienen: „Manchmal ist es auch gut, sich selbst zu verteidigen“. (mz)