Geständnis bewahrt vor Gefängnis Geständnis bewahrt vor Gefängnis: Angeklagter gibt Fahrerflucht zu
Bernburg - Crystal Meth ist ein Teufelszeug. Die Droge führt nicht nur Jugendliche, sondern auch gestandene Männer an den Rand des Abgrunds, wie in diesem Fall. So setzte sich ein 43-Jähriger ohne Fahrerlaubnis am 13. Juni 2020 trotzdem ans Steuer seines Autos und überfuhr an der Ampelkreuzung am Platz des Friedens in Könnern eine Rennradfahrerin aus Halle.
Der Unfallverursacher hatte sie schlicht übersehen. Zwar erkundigte sich noch nach dem Befinden seines Opfers, dann fuhr er jedoch weiter.
Wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie fahrlässiger Körperverletzung und Unfallflucht musste sich der Mann nun vor dem Amtsgericht in Bernburg verantworten.
Trennung von der Freundin nicht verkraftet
Der Familienvater, der die meiste Zeit seines Lebens in Halle gelebt hat, hatte bis Anfang 2020 ein positives polizeiliches Führungszeugnis. Dann verurteilte ihn das Amtsgericht Halle wegen Drogenbesitz und Diebstahl zu neun Monaten Haft auf Bewährung. Dazu wurde ihm der Führerschein entzogen.
Er habe seinen Drogenkonsum seit 2015 gesteigert, sagte der Angeklagte. Vor allem die Trennung von seiner Freundin, mit der er vier Kinder hat und 13 Jahre zusammenlebte, habe ihm zu schaffen gemacht, sagte er unter Tränen.
„Ich will weg von dem Zeug“
Der Sünder legte dabei alle Karten auf den Tisch. Nach seinem Vergehen hat er sich nach eigenen Angaben nicht mehr hinter das Lenkrad gesetzt, nutzt für alle seine Wege das Fahrrad und hat einen festen Job bei einer Firma in seinem neuen Heimatort Könnern.
Er habe von sich aus vor der Verhandlung Kontakt zu einer Selbsthilfegruppe des DRK in Wettin aufgenommen, die er nun regelmäßig besuche. Dennoch leugnete er eine Schwäche nicht: „Ich will weg von dem Zeug. Aber in Extremsituationen bin ich nicht stabil genug.“
Richter André Stelzner gibt dem Mann eine zweite Chance
Das umfassende Geständnis und die ehrlichen Angaben, die ihn selbst belasteten, bewahrten den Unfallfahrer vor einem drohenden Gang ins Gefängnis.
„Sie haben die schwer verletzte Frau ohne Hilfe einfach auf dem Asphalt liegen lassen, weil sie Angst vor der Polizei hatten. Sie haben ihr Vergehen aber einige Stunden später selbst angezeigt. Sie sind zwar ein Bewährungsversager, aber bekommen noch ein einziges Mal bei mir diese zweite Chance“, erklärte Strafrichter André Stelzner.
Mit seinem Urteil folgte er nahezu dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die ein Jahr auf Bewährung gefordert hatte. Die Bewährungszeit verdoppelte der Richter jedoch. Außerdem muss der Angeklagte innerhalb von acht Monaten 500 Euro Schmerzensgeld an die Hallenserin zahlen. (mz)