Kein Grab nach Vorschrift Friedhof II an der Parkstraße Bernburg: Grünflächenamt pocht auf Grabgestaltung laut Satzung

Bernburg - Eigentlich hatte Mike Bechmann gehofft, endlich zur Ruhe zu kommen. Zeit, zum Trauern um seinen Vater zu haben, der im Juni vergangenen Jahres gestorben ist. Stattdessen wächst der Ärger, immer wieder wenn er den Eingang zum Friedhof II an der Parkstraße in Bernburg betritt. Grund dafür ist ein Streit mit dem Bernburger Grünflächenamt über die Gestaltung der Grabstätte.
„Es war der Wunsch meines Vaters"
„Es war immer der größte Wunsch meines Vaters, dass die Grabstätte im oberen und unteren Teil mit einer Steinplatte überdeckt ist und nur die Mitte bepflanzt wird“, erzählt Bechmann. Doch ganz so einfach scheint das in Bernburg nicht zu sein. Bereits zum wiederholten Mal habe der beauftragte Steinmetz Post vom Bernburger Grünflächenamt bekommen, weil die Steinplatte zu groß und die bepflanzte Fläche zu klein sei.
„Dabei haben wir meine verstorbenen Eltern schon umbetten lassen, weil es auf der ersten Fläche gar nicht möglich gewesen wäre“, sagt Bechmann, der die Welt nicht mehr versteht.Au
Auch auf Nachbargräbern gibt es Steinplatten
Denn schaut er sich auf den benachbarten Gräbern um, sind dort ebenfalls eine Vielzahl mit größeren Steinplatten zugedeckt. Sogar die einstige Grabstätte seiner Mutter, die die Familie wegen der Umgestaltung aufgegeben hatte, ist nun zum Teil mit einer Platte überdeckt.
„Für mich ist das die reinste Schikane. Kann man uns nicht einfach in Ruhe lassen“, wettert der Zabitzer (Landkreis Anhalt-Bitterfeld) über das Vorgehen der Bernburger Stadtverwaltung.
Dass sich der für das Familiengrab beauftragte Steinmetz Andreas Gaedke an die bestehende Friedhofssatzung halten muss, ist ihm bewusst. „Ich habe auch schon nachgebessert und die Steinplatte verkleinert“, sagt Gaedke.
Doch die Bearbeitung allein reicht den Vertretern des zuständigen Grünflächenamtes nicht. Zwei Drittel der Fläche müssen bepflanzt sein. Demgegenüber stehen aber auch die Wünsche der Kunden, die Gaedke gern erfüllen möchte. „Wenn ich mich genau an die Friedhofssatzung halten muss, dann müssen es aber auch alle anderen tun“, findet der Steinmetz.
Vor einigen Jahren war die Verwaltung großzügiger
Dass die Kontrolle vor einigen Jahren offenbar nicht ganz so genau genommen wurde wie heute, räumt auch die Grünflächenamtschefin Andrea Hempel auf Nachfrage ein. Es sei damals teilweise versäumt worden, die beauftragten Steinmetze bei Nichteinhaltung der vorgegeben Vorschriften darauf hinzuweisen und ein Nachbessern einzufordern.
Deshalb hat sich die Verwaltung dazu entschlossen, bei neuen Gräbern fortan genauer hinzuschauen. „Wir mussten nun einen Stichtag setzen“, sagt Hempel.
Die alten Gräber, die zum Teil schon vor mehr als zehn Jahren mit einem falschen Maß angelegt wurden, hätten stattdessen Bestandsschutz. In dem Fall der Familie Bechmann liege aber noch ein ganz anderes Problem vor, so Hempel. Der zuständige Steinmetz sei vom Grünflächenamt deshalb angeschrieben worden, weil die angegebenen Maße bei der Beantragung nicht mit den tatsächlichen auf dem Grab zusammenpassen. Dies müsse nun geklärt werden. (mz)