Nach Unfall in Güsten Frau bereut Fahrt und Unfall unter Alkohol - und muss Strafe zahlen
34-Jährige hat ihren Job verloren und muss noch mindestens bis zum Herbst auf ihre Fahrerlaubnis warten.

Bernburg - Kurz vor der Urteilsverkündung nestelte die Angeklagte an ihrer Handtasche, aus der sie ein Zellstofftaschentuch holte. Sie schämte sich, hatte bei der Schilderung des Sachverhalts Tränen in den Augen und wird den Tag ihrer Straftat für immer in unguter Erinnerung behalten.
Die 34-Jährige war wegen fahrlässiger Trunkenheit im Straßenverkehr auf der Anklagebank des Saals 119 des Bernburger Amtsgerichts gelandet. Am 11. März 2021 kam sie kurz nach Mitternacht in Güsten in der Nähe des Bahnhofes mit ihrem Pkw von der Fahrbahn ab und erst im Gleisbett zum Stehen. Dabei hatte die gebürtige Bernburgerin 1,45 Promille im Blut. Die Bahnstrecke zwischen Bernburg und Aschersleben musste daraufhin für kurze Zeit gesperrt werden.
Wieso sich die Frau trotz des erheblichen Alkoholkonsums ans Steuer gesetzt hatte – diese Frage blieb bei dieser kurzen Verhandlung im Dunkeln. „Ich kann nicht sagen, weshalb ich gefahren bin. Ich habe einen großen Fehler gemacht, der mir sehr leid tut und für den ich jetzt gerade stehen muss“, so die Angeklagte mit gesenktem Kopf in ihrem kurzen Statement.
„Ich habe einen großen Fehler gemacht, der mir sehr leid tut und für den ich jetzt gerade stehen muss.“
Angeklagte am Amtsgericht Bernburg
Die sofortige geständige Einlassung sowie das Verhalten der Beschuldigten während des Prozesses flossen in das Urteil von Strafrichter André Stelzner ein, der eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen in Höhe von 20 Euro für angemessen hielt. „Die Angeklagte ist nicht einschlägig vorbestraft, einsichtig und bereut ihr Fehlverhalten. Die Konsequenzen hat sie schon am eigenen Leib gespürt“, begründete der Jurist sein Urteil.
Die Verkaufsfahrerin hat nach ihrem Vergehen ihren Job verloren und muss auf ihre Fahrerlaubnis, die unmittelbar nach der Trunkenheitsfahrt eingezogen wurde, noch mindestens bis zum Herbst warten. Erst dann besteht die Möglichkeit, dass sie wieder in Lohn und Brot kommt. (mz)