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Ehemaliges Hotel in Bernburg Ehemaliges Hotel in Bernburg: "Goldene Kugel" wird zwangsversteigert

Von TORSTEN ADAM 10.10.2013, 17:37
Das einstige Hotel „Goldene Kugel“ beherbergt nach seiner Sanierung eine Seniorenresidenz. Nun wird das Gebäude zwangsversteigert.
Das einstige Hotel „Goldene Kugel“ beherbergt nach seiner Sanierung eine Seniorenresidenz. Nun wird das Gebäude zwangsversteigert. pülicher Lizenz

BERNBURG/MZ - Die „Goldene Kugel“, zu DDR-Zeiten das renommierteste Hotel Bernburgs, kommt unter den Auktionshammer. Am 22. Oktober, ab 14.30 Uhr wird das 819 Quadratmeter große Grundstück im Amtsgericht Bernburg öffentlich zwangsversteigert. Für das um 1880 im Stile des Historismus erbaute Einzeldenkmal zwischen Wilhelmstraße und Kugelweg ist ein Verkehrswert von 2,418 Millionen Euro festgesetzt worden.

Sanierung von 2008 bis 2010

Für das „erste Haus am Platze“ kam 1990 als Hotel das Aus. Jahrelang leerstehend und dem Verfall preisgegeben, nahm sich ein Bernburger Architekt des Gebäudes an und sanierte es in den Jahren 2008 bis 2010 aufwändig - auch mit Hilfe eines 1,1-Millionen-Euro-Zuschusses der Stadt, um den ein Streit entbrannte, weil die zunächst kalkulierten Gesamtkosten von 3,9 auf mehr als 5 Millionen Euro angestiegen waren. Der Stadtrat hatte schließlich dem Investor nach langer Diskussion eine zusätzliche Finanzspritze von 350.000 Euro für den Umbau zu einem Seniorenpflegeheim mit 44 Plätzen, separater Gastronomie, Ergo- und Physiotherapiebereich sowie vier Wohnungen im Dachgeschoss bewilligt.

Gastronomie und Physiotherapie stehen leer

Bei der Begutachtung des Objekts zur Wertermittlung im Februar 2012 waren Gastronomie und Physiotherapie leerstehend, die Wohnungen vermietet und die Seniorenresidenz verpachtet, heißt es im Exposé.

Wer am 22. Oktober mitbieten will, muss auf Verlangen eine Sicherheitsleistung - in der Regel von zehn Prozent des Verkehrswertes - leisten oder nachweisen. Nähere Informationen dazu erteilt das Amtsgericht. Das Höchstgebot kann nur den Zuschlag erhalten, wenn es die Hälfte des Verkehrswertes übersteigt. Aber selbst wenn es 70 Prozent des Verkehrswertes nicht erreicht, kann der Zuschlag auf Antrag des Gläubigers verwehrt werden. In diesen Fällen wird ein neuer Versteigerungstermin anberaumt, bei dem diese Wertgrenzen dann entfallen.