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Bernburger Sexualstraftäter Bernburger Sexualstraftäter: Rückfall auf der Flucht

12.08.2013, 17:53

bernburg/MZ/LÖ - Der am 31. Juli aus dem Bernburger Maßregelvollzug geflohene Sexualstraftäter Hans-Jürgen F. hat offenbar auf seiner Flucht in Österreich versucht, eine Frau zu vergewaltigen. Wie die Magdeburger Polizei gestern informierte, soll der 49-Jährige am 6.August in Wien eine Österreicherin mit einem Messer bedroht und sie gezwungen haben, mit ihrem Pkw in ein Waldstück zu fahren.

Nur weil die 38-jährige sich dort vehement wehrte, scheiterte er. Am 8. August fiel F., der inzwischen in Österreich mit einem Phantombild gesucht wurde, bei einer Verkehrskontrolle auf und wurde festgenommen. Nun sitzt er in einem Wiener Gefängnis.

F. war zuletzt Anfang 2012 wegen Vergewaltigung und sexueller Nötigung zu einer fünfjährigen Haftstrafe verurteilt, wegen seiner Drogensucht aber im Maßregelvollzug für suchtkranke Straftäter in Bernburg untergebracht worden. Aufgrund vermeintlicher Therapieerfolge wurde ihm unbewachter Parkausgang bewilligt, den er zur Flucht nutzte. Bei einem Drogenrückfall könne nicht ausgeschlossen werden, dass er gefährlich ist, hieß es danach. Ob er vor der versuchten Vergewaltigung Drogen genommen hatte, ist nicht bekannt.

Erstmals ein Zufallsopfer

In einem Punkt unterscheidet sich der Österreicher Fall deutlich von früheren Sexualstraftaten: Bis dato seien Opfer keine zufällig ausgewählten Frauen gewesen, hieß es nach F.s Flucht, sondern Bekannte oder Prostituierte. In Wien hat es sich offensichtlich um ein Zufallsopfer gehandelt. Laut Österreicher Polizei hatte F. die hintere Fahrertür vom Auto der Frau aufgerissen, als sie gerade losfahren wollte, und sie mit dem Messer bedroht. Nach der gescheiterten Vergewaltigung war er mit ihrem Auto geflohen.

Die Staatsanwaltschaft will nun die Auslieferung von F. beantragen. Wahrscheinlich ist aber, dass er vor einer Auslieferung in Österreich vor Gericht kommt und zumindest einen Teil der möglichen Strafe absitzt. Die Polizei dort schließt zudem nicht aus, dass er noch mehr Taten begangen hat.