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Barlachstraße in Bernburg Barlachstraße in Bernburg: Wer von rechts kommt, hat Vorfahrt

Von Andreas Braun 19.05.2016, 14:08
Wer die Ernst-Barlach-Straße von der Halleschen in Richtung Zepziger Straße fährt, sollte den Autos aus den Garagenausfahrten die Vorfahrt gewähren.
Wer die Ernst-Barlach-Straße von der Halleschen in Richtung Zepziger Straße fährt, sollte den Autos aus den Garagenausfahrten die Vorfahrt gewähren. Engelbert Pülicher

Bernburg - Gleichrangige Straßen. Klare Sache. Wer von rechts kommt, hat Vorfahrt. Außer, davon war an dieser Stelle schon die Rede, wenn es sich um Ausfahrten handelt, die von privaten Grundstücken auf die Straße münden. Garagenausfahrten zählen dazu. Es gibt im Bernburger Stadtgebiet einige Stellen, auf die das zutrifft.

Doch gilt der Grundsatz immer? Die MZ hat sich mit Michael Krebs aus dem Polizeirevier Salzland auf den Weg gemacht. Eine der markantesten Stellen ist die Ernst-Barlach-Straße. Hier ist eine Zone, in der gilt Tempo 30 und die Vorfahrtsregel rechts vor links. Wer von der Zepziger Straße in Richtung Hallesche Straße fährt, für den ist klar ersichtlich, dass er dem von rechts kommenden Verkehr Vorfahrt gewähren muss. Das gilt übrigens ebenso für die Parallelstraßen Johann-Rust-Straße und Wolfgangstraße, auch wenn sie von der Größe her den Eindruck erwecken, Hauptstraßen zu sein. Sind sie aber nicht.

Nicht ganz so eindeutig ist die Situation auf der Barlachstraße allerdings, wenn man von der Halleschen zur Zepziger Straße fährt. Auch hier gibt es nach rechts abzweigende Straßen. Doch gehören diese Grundstücke samt Garagen, die einstige Mieter der ehemaligen AWG in Eigenleistung vor fast 50 Jahren errichteten, einem Wohnungsunternehmen. Es ist, so Polizist Krebs, genau genommen, ein Privatgrundstück, das auf die öffentliche Straße trifft. Aber es gibt eine Besonderheit. „Wenn jemand hier fährt, der sich nicht so gut auskennt, der weiß nicht, dass es keine öffentliche Straße ist.

Es ist besser, wenn man rechts vor Links gelten lässt“, rät der Fachmann davon ab, auf sein Vorfahrtsrecht zu pochen. Der Grund ist einfach: Wenn ein Ortsunkundiger kommt, gehe er ohnehin davon aus, nach rechts schauen zu müssen. Darum plädiert der Polizeibeamte dafür, Vorsicht walten zu lassen. Es trage zur Verkehrssicherheit bei, wenn man dem Augenschein nach urteilt - und der sage an dieser Stelle eindeutig, der von rechts kommende Verkehr hat Vorfahrt. (mz)