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Antrag Antrag: «Abwrackprämie»

05.02.2009, 17:25

Halle/MZ. - Für die Antragstellung auf die Prämie müssen unter anderem folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

Der Antragsteller muss eine Privatperson sein.

Das Altfahrzeug muss - zurückgerechnet vom Zeitpunkt der Verschrottung - mindestens ein Jahr lang durchgehend auf ihren Namen in Deutschland zugelassen gewesen sein. Der alte Pkw muss mindestens neun Jahre vor der Verschrottung erst zugelassen sein.

Die Verschrottung des Altfahrzeugs muss zwischen dem 14. Januar und 31. Dezember 2009 erfolgen. Die Verschrottung muss durch einen Verwertungsnachweis eines anerkannten Demontagebetriebs gemäß Altfahrzeugverordnung belegt werden und der Betreiber des Demontagebetriebs muss bestätigen, dass die Restkarosse einer Schredderanlage zugeführt wird.

Das Neufahrzeug muss zum ersten Mal zugelassen worden sein oder darf - zurückgerechnet vom Zeitpunkt der Zulassung auf den Antragsteller - längstens ein Jahr einmalig auf einen Kfz-Hersteller, dessen Vertriebsorganisationen oder dessen Werksangehörigen, einen Kfz-Händler, eine herstellereigene Autobank, ein Automobilvermietungsunternehmen oder eine Automobilleasinggesellschaft zugelassen gewesen sein (Jahreswagen).

Das Neufahrzeug muss mindestens die Emissionsvorschrift Euro vier erfüllen. Das gilt auch für Leasingfahrzeuge. Neufahrzeug muss im Inland auf den Antragsteller zugelassen sein. Erwerb und Zulassung des Fahrzeugs müssen zwischen dem 14. Januar und dem 31. Dezember 2009 erfolgen.

Der Halter des alten Fahrzeugs muss mit dem des neuen identisch sein. Anträge können ausschließlich auf dem Postweg beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden (Kennwort Umweltprämie, Frankfurter Straße 29-35, 65754 Eschborn). Antragsformulare müssen die Originalunterschriften des Antragsstellers tragen.

Folgende Nachweise und Unterlagen müssen laut Wirtschaftsministerium beigefügt werden: Verwertungsnachweis, verbindliche Erklärung des Betreibers eines anerkannten Demontagebetriebs, dass die Restkarosse zur Verschrottung einer Schredderanlage zugeführt wird, Nachweis der Außerbetriebsetzung des Altfahrzeugs durch Kopien des Fahrzeugscheins mit dem Vermerk der Zulassungsbehörde über die Außerbetriebsetzung und desFahrzeugbriefs, Zulassungsbescheinigung sowie Fahrzeugbrief des Neufahrzeuges, Kopie der Rechnung oder des Leasingvertrags für den Erwerb des Neufahrzeugs.

Weitere Informationen unter: www.bafa.de
oder www.bmwi.de/
go / umweltpraemie