Amtsgericht Bernburg Amtsgericht Bernburg: Angriff mit einem "Fleischklopfer"

BERNBURG/GÜSTEN/MZ - Ein 49-jähriger Mann steht seit Mittwoch vor dem Amtsgericht in Bernburg, weil er seiner Lebensgefährtin sowie einem befreundeten Ehepaar mit einem „Fleischklopfer“ mehrfach auf den Kopf geschlagen haben soll.
Die Tat ereignete sich am 7. August dieses Jahres gegen 23.25 Uhr in Güsten. Der Angeklagte soll die drei Personen im Flur seines Hauses unvermittelt angegriffen haben, woraufhin diese ins Nachbarhaus flüchteten. Dort informierten sie die Polizei. Die Beamten nahmen den Angreifer fest, welcher sich zwischenzeitlich selbst Schnittverletzungen zugefügt hatte. Er wurde ins Klinikum eingeliefert und notoperiert. Die drei Verletzten wurden ebenfalls im Krankenhaus behandelt.
Ist der Angeklagte schuldfähig?
Am Mittwoch begann die Verhandlung wegen gefährlicher Körperverletzung. Dabei stand vor allem die Frage im Raum: War der Angeklagte zur Tatzeit schuldfähig?
Der 49-Jährige, der bereits seit Jahren unter Panik- und Angstattacken leidet, hatte sich in die Salus-Klinik in Bernburg einweisen lassen. Da er zunächst auf die geschlossene Station kam, ihm der Aufenthalt dort jedoch zu lange dauerte, hatte er sich am Tattag selbst entlassen.
Um mit seinen Problemen fertig zu werden, habe er, wie er am Mittwoch gestand, Beruhigungsmittel und Antidepressiva geschluckt sowie zehn Flaschen Bier getrunken. Es sei davon auszugehen, so die Staatsanwältin, dass er zur Tatzeit einen Wert von 1,4 bis 1,6 Promille aufwies. „Die Situation ist eskaliert“, sagte der Abgeklagte, „das war nicht geplant“. Warum er sich anschließend selbst verletzt habe, wisse er nicht mehr.
Derzeit befindet sich der Angeklagte wegen seiner Depressions- und Suchterkrankung im Salus-Klinikum Bernburg. Unter Tränen sagte er am Mittwoch, dass er eine Therapie machen wolle: „Ich brauche Hilfe.“ Welche Hilfe am besten geeignet ist, will das Gericht nun klären. Wie der Vorsitzende Richter sagte, biete das Sicherungsverfahren die Möglichkeit, den Angeklagten in eine Entziehungsanstalt einzuweisen.
Da am Mittwoch nur ein Gutachter, aber keiner der Geschädigten geladen war, wurde die Verhandlung vertagt. Die Zeugen sollen am kommenden Dienstag Auskunft geben, wie sich der Angeklagte im Vorfeld verhalten hat und wie es zu dem Angriff gekommen ist.