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Illegale Rekordernte 49-Jähriger aus Güsten wegen Anbau von Hanf zu einem Jahr und zwei Monaten verurteilt: Strafe zur Bewährung

Von Carsten Roloff 15.06.2020, 12:56
Cannabis (lat. für Hanf) ist der Sammelbegriff für die aus Hanf hergestellten Rauschmittel, darunter Marihuana (getrocknete weibliche Blüten) und Haschisch (gepresste Harze). 
Cannabis (lat. für Hanf) ist der Sammelbegriff für die aus Hanf hergestellten Rauschmittel, darunter Marihuana (getrocknete weibliche Blüten) und Haschisch (gepresste Harze).  dpa-Zentralbild

Bernburg - Da kamen sogar die Polizeibeamten aus dem Staunen nicht heraus. So prächtige und hervorragend gewachsene Hanfpflanzen hatten sie bisher noch nie gesehen, als sie am 12. November 2018 bei einer Hausdurchsuchung in Güsten fündig geworden sind. Die Größe der Gewächse hatte rekordverdächtige Ausmaße.

Dementsprechend gut war die Ernte ausgefallen. Knapp ein halbes Kilogramm Cannabis beschlagnahmten die Beamten an jenem Tag bei dem gebürtigen Bernburger, der sich vor dem Amtsgericht wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz zu verantworten hatte. Denn die beschlagnahmte Menge erfordert laut Gesetzgeber strafrechtliche Konsequenzen.

„Mein Mandant hat aber nie mit Drogen Handel betrieben“, erklärt der Verteidiger

„Mein Mandant lässt sich auf den Tatvorwurf des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln ein, hat aber nie mit Drogen Handel betrieben“, erklärte Verteidiger Kay Friedenstab, der dem weiteren Verlauf des Prozesses relativ entspannt entgegenblicken konnte.

Sein Mandant saß zum ersten Mal auf der Anklagebank, war zuvor in seinem Leben noch nie mit dem Gesetz in Konflikt geraten und hatte daher eine blütenweiße Weste beim Bundeszentralregister. Seine Nachbarn hatten jedoch bemerkt, dass von seinem Grundstück aus an manchen Tagen ein ganz seltsamer Geruch ausgeht und alarmierten deshalb die Polizei.

Seine nachvollziehbare Glaubwürdigkeit bewahrte den 49-jährigen gebürtigen Bernburger, der in einem festen Arbeitsverhältnis steht, vor einer höheren Strafe. Auf die Frage des Richters, ob er noch Drogen nehme, antwortete der Angeklagte: „Gelegentlich!“

Nachbarn hatten die Polizei wegen des Geruchs auf dem Grundstück informiert 

Der bisher unbescholtene Güstener kam mit einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten, die auf die Dauer von drei Jahre angesetzt ist, davon. „Sie haben einen Job und außerdem einen grünen Daumen. Bauen Sie Erdbeeren, Kartoffeln oder Kohlrabi an. Das ist legal.

Und wenn sie damit eine Rekordernte einfahren, können sie nicht nur sich, sondern auch ihre Mitmenschen glücklich machen“, so André Stelzner, der den Angeklagten jedoch auch dazu verpflichtete, einmal im Monat eine Suchtberatungsstelle aufzusuchen. Anderenfalls werde die Bewährung hinfällig. (mz)