Verwaltungsgemeinschaft Verwaltungsgemeinschaft: Zwei Kündigungen ohne Begründung
Westerhausen/MZ. - Das Pikante: Der Beschluss scheiterte trotz der zahlenmäßigen Überlegenheit von Quedlinburger Abgeordneten im Ausschuss. Zum einen fehlte Stadtrat Hans Jaekel bei der Abstimmung, zum anderen stimmte ausgerechnet der Quedlinburger Ausschussvorsitzende Peter Wolf (CDU) gegen die Erhöhung der Umlage. Doch statt der erwarteten Kritik aus den eigenen Reihen bekam Wolf am Mittwoch Rückendeckung von seinem Fraktionsvorsitzenden Frank Ruch: "Wir sind nicht gegen eine angemessene Erhöhung der Umlage, doch diese muss auch entsprechend begründet werden." Genau dies sei aber von Verwaltungsseite nicht erfolgt. Für den ohnehin angeschlagenen Quedlinburger Haushalt bedeutet dies in diesem Jahr eine Mindereinnahme von rund 108 000 Euro. Bürgermeister Heintze bekräftigte während der Ratssitzung noch einmal den Standpunkt der Gemeinde, wohl in der Verwaltungsgemeinschaft bleiben zu wollen, doch nicht zu einer Umlage, die doppelt so hoch sei, wie der Durchschnitt im Land Sachsen-Anhalt.
Doch auf Quedlinburger Seite ist ein Entgegenkommen nicht in Sicht - im Gegenteil: Die Beziehungen zwischen den beiden Kommunen haben einen neuerlichen Tiefpunkt erreicht. Seit vier Wochen herrscht zwischen den beiden Bürgermeistern Funkstille. Während Brecht bereits seit längerem an den Gemeinderatssitzungen in Westerhausen nicht mehr teilnimmt, fehlten dieses Mal auch die sonst üblichen Gäste aus der Verwaltungsspitze. Lediglich Stadtratsbüroleiter Michael Busch durfte den Canossa-Gang nach Westerhausen antreten. "Es reicht ja, wenn einer vorgeführt wird", hieß es hinter vorgehaltener Hand im Rathaus.
Zu neuerlichen Zornesausbrüchen bei Heintze führten dann auch noch zwei Beschlussvorlagen aus Quedlinburg zur ordentlichen und außerordentlichen Kündigung der Verwaltungsgemeinschaft, die außer der inhaltlichen Wiedergabe keinerlei Begründung noch Unterschrift enthielten. Nur die Aufhebung des nach Ansicht von Brecht nicht rechtskräftigen Beschlüssen zur Kündigung der Verwaltungsgemeinschaft im Mai war begründet, wurde aber vom Rat einstimmig abgelehnt. Busch verteidigte die leeren Vorlagen: Brecht habe in einem Schreiben an Heintze erläutert, dass die Kündigung der Verwaltungsgemeinschaft der politische Wille des Westerhäuser Gemeinderates sei, für den die Quedlinburger Verwaltung keine Begründung liefern könne. "Wir wollen nichts verhindern, wir sind nur an der Ordnungsmäßigkeit der Beschlüsse interessiert", erklärte Busch. Westerhausens Räte stimmten den neuerlichen Kündigungen dennoch einstimmig zu, "um Rechtssicherheit zu haben", wie Heintze sagte. Die außerordentliche Kündigung erfolge nur, falls kein Einvernehmen zur Auflösung der Gemeinschaft ohne die Einhaltung der Fünf-Jahres-Frist erzielt werde: "Diese Hölle müssen wir uns nicht antun", so Heintze.
Für weiteren Unmut sorgte eine Pfändungsandrohung der Quedlinburger Verwaltung gegenüber Westerhausen, weil die Gemeinde 175 Euro Verwaltungsgebühr nicht bezahlt habe. "Für Aufwendung zur Durchsetzung des Wohnraumbindungsgesetzes", sagte Heintze. Doch nach dessen Ansicht und des Rates ist eben dieser Aufwand in der "Verwaltungsumlage zu Wucherpreisen" bereits enthalten.