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Strafverfahren eingestellt Versuchte Sprengung Wechselgeldautomat SB-Waschanlage Aschersleben: Strafverfahren gegen 31-jährigen Mann wird eingestellt

Von Detlef Anders 21.08.2019, 05:56
Ein Paar musste sich im Ascherslebener Amtsgericht wegen Internet-Betrug verantworten.
Ein Paar musste sich im Ascherslebener Amtsgericht wegen Internet-Betrug verantworten. Archiv/Jeschor

Aschersleben - Der Wechselgeldautomat einer Selbstbedienungswaschanlage in Aschersleben war im Februar 2017 das Ziel von zwei stark alkoholisierten Männern. Sie hatten versucht, den Automaten mit Gas aufzusprengen. Doch der Versuch misslang. Nur der Automat wurde verrußt.

Trotzdem mussten sich die beiden Männer, die derzeit in Aschersleben und Bernburg leben, jetzt vor dem Schöffengericht im Amtsgericht Aschersleben verantworten. Das Verfahren endete mit einer kleinen Überraschung.

Der mit 31 Jahren ältere Angeklagte räumte die Tat durch seinen Verteidiger ein. Der 28-jährige Mittäter wollte sich nicht äußern. Sein Verfahren wurde abgetrennt und wird später fortgesetzt.

Staatsanwältin: Eine Explosion wäre für zufällig vorbeikommenden Menschen lebensgefährlich geworden

Um an das im Wechselgeldautomaten befindliche Geld zu kommen, hatten die beiden Männer eine Propangaskartusche mit Klebeband an dem Automaten befestigt und wollten dieses Gas mit einer Lunte zur Explosion bringen, schilderte die Vertreterin der Staatsanwaltschaft den Tatvorwurf.

Dazu hatten sie einen in Feuerzeugbenzin getränkten Schnürsenkel angezündet. Letztlich war aber nur die Verrußung als Schaden entstanden. Die Täter scheiterten. Mit der Explosion hätten sie das Leben von zufällig vorbeikommenden Menschen gefährden können, betonte sie.

Der Verteidiger argumentiert, dass die Angeklagten nach dem gescheiterten Aufbruchsversuch nicht weitergemacht haben

„Der entscheidende Punkt ist, man hat nicht weitergemacht“, betonte der Verteidiger des 31-Jährigen. Nicht, weil der erste Versuch fehlgeschlagen war. Die Angeklagten hatten noch etliche weitere Schnürsenkel zur Reserve mit. Und auch nicht, weil sie entdeckt worden waren. Sondern weil sie Bedenken hatten: Das lohnt sich nicht, wenn das auffliegt.

Ein Mitarbeiter der Waschanlage, der die Verrußung festgestellt hatte, schilderte als Zeuge, dass er die Verrußung nach der Spurensicherung durch die Polizei, die dann die Täter feststellte, anschließend selbst beseitigte. Viel Geld sei auch nicht in dem Automaten gewesen. „Die sind nachts leer“, sagte er.

Staatsanwältin plädiert angesichts der Vorstrafen für ein Jahr und sechs Monaten Haft ohne Bewährung

Im Plädoyer forderte die Staatsanwältin angesichts der immerhin 26 Vorstrafen des 31-Jährigen trotz des Geständnisses eine Haftstrafe von einen Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung. Das sei ein Intensivtäter mit beachtlicher Historie. Das hätte für andere Menschen eine Gefahr werden können.

Der Verteidiger wies jedoch auf die Möglichkeit des Rücktritts vom Versuch hin. Es sei vom Gesetz so gewollt, dies zu würdigen. Er ist freizusprechen, forderte der Anwalt des 31-Jährigen. Und eine Sachbeschädigung sah er auch nicht, da sich die Verrußung durch Schrubben beseitigen ließ und keine wesentliche Substanzverletzung am Container entstand.

Im Urteil wurde der „freiwillige Rücktritt vom Versuch einer Straftat“ gewürdigt

Das Urteil des Schöffengerichts überraschte dann doch etwas. Strafrichter Robert Schröter gab ein Einstellungsurteil bekannt. Selbst wenn es kein Graffiti ist, sah Schröter eine gleichwertige Sachbeschädigung, halt nur kein großes Ding. Wenn es nicht die Sachbeschädigung gebe, wäre es ein Freispruch, betonte Schröter.

Denn der freiwillige Rücktritt vom Versuch einer Straftat muss gewürdigt werden. „Ich glaube aber, wir sehen uns wieder. Wenn sie ihre Sucht nicht in den Griff kriegen, werden Sie nicht straffrei bleiben.“ Schröter räumte ein, dass er dies nicht glaube, forderte den 31-Jährigen aber auf, ihn eines Besseren zu belehren. (mz)