Tresore im See versenkt Tresore im See versenkt: Diebesbande verschwindet hinter Gittern

Aschersleben - Gewerbetreibende in Aschersleben, Quedlinburg, Bernburg, Hettstedt und Köthen können aufatmen. Die drei Männer der sogenannten Tresor-Bande müssen für lange Zeit hinter Gittern. Das zuständige Landgericht in Magdeburg verurteilte die Kriminellen aus Aschersleben bereits am vergangenen Freitagnachmittag wegen schweren Bandendiebstahls zu mehrjährigen Haftstrafen.
Laut Gerichtssprecher Christian Löffler muss Mario R., der Kopf der Bande, acht Jahre ins Gefängnis, seine beiden Komplizen Steffen R. und David K. vier Jahre und sechs Monate sowie vier Jahre. Das Urteil ist zwar noch nicht rechtskräftig. Bis Anfang der Woche seien jedoch noch keine Rechtsmittel am Landgericht eingelegt worden, so Löffler.
Mindestens 30 Geschäfte überfallen
Die Tresor-Bande hatte nach Überzeugung des Gerichts zwischen August 2013 und April 2014 mindestens 30 Geschäfte in der Region und auch in Niedersachsen teilweise leer geräumt.
Bei ihren Raubzügen stieg sie nachts vor allem in kleinere Läden ein, um Bargeld oder andere Wertgegenstände zu entwenden. In den Fällen, in denen das nicht sofort gelang, nahm sie ganze Tresore mit. Viele Tresore fand die Polizei bei ihren Ermittlungen entweder im Wilslebener See oder in der Tonkuhle in Aschersleben.
In Hettstedt Geldautomaten gesprengt
Die Diebe, teilweise wegen ähnlicher Delikte sowie Drogenbesitzes und gefährlicher Körperverletzung vorbestraft, verursachten bei ihren Taten Sachschäden über mehrere Hunderttausend Euro. Schlagzeilen machten vor allem die missglückten Versuche, einen Geldautomaten in Hettstedt in die Luft zu sprengen und einen weiteren Automaten in Aschersleben mit Hilfe eines Fahrzeugs aus der Verankerung zu reißen. Die Serie von Straftaten endete erst, nachdem Steffen R. in der Innenstadt von Aschersleben von der Polizei auf frischer Tat ertappt wurde.
Der Prozess vor dem Landgericht sollte ursprünglich bereits Anfang März beendet werden. Da einer der Angeklagten zwischenzeitlich erkrankt war, konnte die Beweisaufnahme nicht wie geplant durchgeführt werden. (mz)
