Tierschutz Tierschutz in Aschersleben: Im Wartemodus

ASchersleben - Bato, der dreijährige Kangal, begrüßt Besucher des Ascherslebener Tierheims neugierig und lautstark. Der Rüde sucht, wie viele andere Hunde und Katzen in der Einrichtung, ein neues Zuhause.
„Wir haben im vergangenen Jahr 70 Hunde aufgenommen. Das ist zwar etwas weniger als im Jahr zuvor, aber immer noch genug“, erklärt Tierheimleiterin Silvia Rupkalwies.
Keine Pflege und Erziehung
Viele von diesen Hunden, und das sei mittlerweile eine beängstigend große Zahl, werden über das Veterinäramt in die Einrichtung gebracht. „Ich habe das Gefühl, die Verantwortung gegenüber den Tieren wird immer weniger“, sagt sie. Diese Vierbeiner werden nicht gepflegt, sich selbst überlassen und schon gar nicht erzogen.
Dann muss das Amt eingreifen und die Tiere abholen. Auch Bato kam über das Veterinäramt ins Tierheim. „Er ist sehr lieb und wachsam, hat aber Probleme mit anderen Artgenossen und hört kaum auf seinen Namen.
Sein neuer Besitzer sollte ein großes Grundstück mit einem hohen Zaun besitzen“, sagt sie und wünscht sich, dass der Rüde nicht so lange in der Einrichtung bleiben muss. Die Rasse Kangal zählt übrigens zu den sogenannten Herdenschutzhunden und stammt ursprünglich aus der Türkei.
Registrierung für eventuelle Suche ist wichtig
„Manchmal bekommen wir auch Hunde, die nicht bei der Stadtverwaltung angemeldet sind“, sagt sie. Nach dem Hundegesetz aber müsse heutzutage jeder Hund mit einer Haftpflichtversicherung abgesichert, mit einem Chip versehen und angemeldet sein.
„Stirbt ein Hund, muss er beim Amt abgemeldet werden. Auch das wissen leider nicht alle Hundebesitzer“, sagt sie.
Auch die Registrierung bei einem Haustierregister, wie zum Beispiel bei Tasso, sei wichtig. Nur so könne zum Beispiel ein entlaufenes oder verschwundenes Tier wieder an den Besitzer zurück gebracht werden.
„Wenn wir die Tiere vermitteln, lassen wir sie vorher noch regiestieren. Für uns ist das Pflicht und Service zugleich“, erklärt sie.
Katzen, Vögel und andere Tiere auch aufgenommen
243 Katzen hat das Tierheim im vergangenen Jahr aufgenommen. „Das ist gegenüber dem Vorjahr annähernd die gleiche Anzahl“, so die Tierheimchefin. Hinzu kommen noch 13 andere Tiere. Darunter sind laut Silvia Rupkalwies Vögel, Kaninchen, Meerschweinchen und Schildkröten.
Außer den Schildkröten, die aus rechtlichen Gründen in den Besitz des Salzlandkreises übergehen müssen, sind die restlichen Tiere schnell vermittelt. „Schwierig ist es für ältere Hunde und Katzen, einen Besitzer zu finden. Welpen und Jungtiere haben wir kaum“, erzählt sie.
Staatsanwaltschaft ermittelt gegen das Tierheim
Schön wäre es, wünscht sie sich, wenn auch die Katzen registriert und mit einem Chip versehen werden müssten. „Dann könnten keine Kastrierungen von sogenannten Freigänger-Katzen passieren. Wir könnten diese Tiere dann zuordnen“, sagt sie. Denn seit Anfang des vergangenen Jahres ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen das Tierheim.
Eine Katzenbesitzerin aus Frose hatte im Februar Anzeige erstattet, weil ihre Katze für freilaufend gehalten, eingefangen und dann durch das Tierheim kastriert wurde. Hätte der Vierbeiner einen Mikrochip getragen, wäre das nicht passiert. „Da nehmen wir keine Kastration vor und suchen nach dem Besitzer“, macht sie deutlich.
Katzen werden nur noch im Notfall genommen
Seit 2012 arbeitet die Einrichtung energisch gegen die Vermehrung von freilebenden Katzen. Jedes Jahr konnten sie mit Hilfe von Spenden und Sponsoren etwa 100 Tiere kastrieren lassen.
„Seit der Anzeige haben wir das extrem reduziert und nehmen diese nur noch im Notfall vor“, sagt sie und hofft, dass es bald eine Entscheidung des Gerichtes gibt. Denn lasse diese auf sich warten und werden keine Kastrationen mehr vorgenommen, droht der Stadt eine Plage.
„Deshalb muss dringend eine Entscheidung her. Das Land Sachsen-Anhalt könnte eine solche treffen und Katzenbesitzer dazu verpflichten, die Tiere chipen und registrieren zu lassen“, sagt sie.
Dafür müsste auch eine Datenbank angelegt werden, die Geld kostet. „Diese Investition würde sich aber lohnen“, findet sie.
Das Land könne zudem den Landkreis oder die Städte dazu verpflichten, solch eine Verordnung zu veranlassen.
Katzen vorerst nur verwahren
Zur Zeit sollen sie, so habe es die Staatsanwaltschaft empfohlen, die aufgenommenen Katzen „einen angemessenen Zeitraum verwahren, bis sie kastriert werden“.
„Rechtlich dauert die Zeit sechs Monate. In diesem Zeitraum könnte ein Besitzer sein Tier wieder zurück holen. Doch so lange mit der Kastration warten und die Tiere hierlassen, das können wir nicht“, sagt sie. So groß sei die Anlage gar nicht.
Denn die Tiere müssten ja auch von anderen getrennt werden, damit sie sich nicht vermehren. Besitzer von sogenannten Freigängerkatzen sollten zudem ihre Tiere kastrieren lassen. „Auch das sollte eigentlich zur Pflicht werden. Tun sie es nicht, sollten auch sie zur Verantwortung gezogen werden. Auch so lässt sich eine große Katzenplage vermeiden“, erklärt sie. (mz)
