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Stillarbeit im Lernatelier

Von Hajo Mann 25.08.2005, 19:17

Schneidlingen/MZ. - Träger der Sekundarschule ist die Oskar-Kämmer-Schule gGmbH in Braunschweig. Nach Schließung der Sekundarschulen in Schneidlingen und Hecklingen hat die Oskar-Kämmer-Schule vom Landkreis grünes Licht für eine private Schule in Schneidlingen erhalten.

Schulleiterin ist die ehemalige Lehrerin der Hecklinger und Schneidlinger Sekundarschule, Elke Atzler. "Als die beiden Sekundarschulen geschlossen wurden, fragte mich die Oskar-Kämmer-Schule, ob ich Interesse hätte, die private Sekundarschule zu übernehmen", erklärt sie. "Ohne lange zu überlegen, habe ich das Angebot angenommen", fügte sie hinzu. Von Vorteil sei für sie gewesen, dass sie von 2002 bis 2004 ein Montessori-Studium gemacht habe.

Die Mädchen und Jungen werden von Elke Atzler und Andrea Heutling als Vollzeitbeschäftigte und drei teilzeitbeschäftigten Lehrerinnen unterrichtet. "Es wird in allen Fächern unterrichtet", sagt die Schulleiterin. Die erste Fremdsprache ist Englisch ab Klasse fünf, die zweite Russisch ab Klasse sieben. Als Schnupperkurs werde für die Klassen fünf und sechs Französisch angeboten. Den großen Vorteil der Schule sieht Elke Atzler in der individuellen Arbeit mit jedem Schüler.

Es gibt ein Lernatelier, in dem Stillarbeit an einem separaten Platz möglich ist. Dass heißt, hier kann jeder Schüler für sich und seinen Bedürfnissen entsprechend lernen. Ein zweiter Raum wird für den Intensivunterricht und die Computerarbeit genutzt. Auf dem Flur hat jeder Schüler ein Schließfach, in dem er persönliche Dinge deponieren kann.

Der Unterrichtstag beginnt um acht Uhr und endet zwischen 14.30 und 16 Uhr. "Wenn die Schüler die Schule verlassen, sind alle Hausaufgaben erledigt", erklärt die Schulleiterin. In der einstündigen Mittagspause nehmen die Kinder das Essen in der nahe gelegenen Gaststätte ein. "Das gibt uns die Gelegenheit, auch auf die Esskultur der Schüler Einfluss zu nehmen", so die Schulchefin.

Die Eltern haben für ihr Kind 120 Euro pro Monat an die Schule zu entrichten. "Das entspricht den Richtlinien des Kindertagesstättengesetzes. Eltern, die dazu nicht in der Lage sind, können einen Antrag auf Ermäßigung stellen", erklärt Frau Atzler.