Schornsteinfeger Schornsteinfeger: Wechsel der Glücksbringer gestattet

Aschersleben/MZ - Vor zwei Jahren wurde André Klaus Eichler zum Bezirksschornsteinfeger in Aschersleben bestellt. 2 000 Haushalte gehören zu seinem Kehrbezirk. Angst, dass dieser zukünftig kleiner wird, hat der „Schwarze Mann“ nicht. „Ich glaube nicht, dass ein Kollege aus dem europäischen Markt sich um mein Kehrbezirk bewerben wird“, schüttelt er mit dem Kopf. Möglich allerdings ist das. Denn seit Januar dieses Jahres können Grundstückseigentümer sich ihren Schornsteinfeger selbst aussuchen.
„Vor fünf Jahren wurde auf Forderung der Europäischen Union das Schornsteinfegerhandwerksgesetz geändert und damit der Markt geöffnet, so dass Kollegen aus den Mitgliedsstaaten hier kehren können. In grenznahen Gebieten ist das bestimmt ein interessantes Thema. Aber hier in Mitteldeutschland eher nicht“, sagt André Eichler. Alle sieben Jahre werden die Kehrbezirke vom Landesverwaltungsamt neu ausgeschrieben. So hat Eichler noch fünf Jahre Zeit.
Für den Neuzuschlag halten er und seine Kollegen sich durch ständige Weiterbildungen und Qualifikationen auf dem neusten Stand der Technik. „Wer Qualität aufweisen kann, hat eindeutig die Nase vorn“, weiß der Bezirksschornsteinfeger aus Erfahrung.
Weitere Informationen zu Neuregelungen unter www.schornsteinfeger-lsa.de oder beim Ordnungsamt des Landkreises unter [email protected]
Regelmäßig wiederkehrende Arbeiten wie Messen und Kehren oder auch die hoheitlichen Aufgaben, wie die alle drei- bis vierjährige Überprüfung der kompletten Feuerungsanlage gehören zu den alltäglichen Dingen des Schornsteinfegers. Ebenso ist die Energieberatung durch die vielen Weiterbildungen möglich geworden.
Das Messen und Kehren könne seit diesem Jahr auch ein anderer Fachbetrieb ausführen. „Das muss der Grundstückseigentümer selbst entscheiden. Allerdings muss der Betrieb für diese Aufgaben zugelassen sein“, sagt André Klaus Eichler.
Wird eine andere Firma beauftragt, dann trägt der Hausbesitzer künftig selbst die Verantwortung für die Ausführung sämtlicher Arbeiten sowie die Einhaltung aller Termine. Außerdem müsse der Eigentümer dem zuständigen Bezirksschornsteinfeger die termingerechte Realisierung der Kehr- und Überprüfungsaufgaben mit Hilfe eines entsprechenden Formblattes nachweisen. Dieses Schriftstück muss innerhalb von 14 Tagen nach Ablauf der im Feuerstättenbescheid enthaltenen Frist vorgelegt werden. Komme der Eigentümer dieser Verpflichtung nicht nach, könne die zuständige Ordnungsbehörde ein Bußgeld festsetzen. „Für uns wird der Verwaltungsaufwand durch die Kontrollen viel höher“, sagt er.
Dass Haushalte in Größenordnungen den Schornsteinfeger wechseln, daran glaubt André Klaus Eichler nicht. Der Kunde müsse rechnen, ob dieser andere Fachbetrieb die gleichen Kosten aufzeigen kann wie der Bezirksschornsteinfeger. „Die Anfahrtskosten werden mit Sicherheit hier höher liegen. Denn wenn wir unterwegs sind, bearbeiten wir komplette Straßenzüge“, so der Fachmann.
Und natürlich darf man nicht vergessen, dass sich mit der Zeit zwischen Kunden und Schornsteinfeger ein Vertrauensverhältnis aufgebaut hat. Denn immerhin muss der schwarze Mann sich im ganzen Haus frei bewegen - vom Dach bis zum Keller. „Und dieses Vertrauensverhältnis ist vielen Kunden sehr wichtig“, weiß der 40-Jährige aus langer Erfahrung, der in der Wendezeit diesen Beruf ergriffen hat, nachdem er den Landmaschinenschlosser „an den Nagel hängte“. „Die Arbeit macht Spaß. Und von vielen Menschen wird man ja auch als Glücksbringer angesehen“, freut sich Eichler, der in seinem Unternehmen zur Zeit auch einen Auszubildenden hat.
Norman Könnecke ist bereits im zweiten Lehrjahr. „Es ist in dieser Branche nicht einfach, guten Nachwuchs zu finden. Trotz der Glücksbringerei“, lächelt Eichler. Denn immerhin habe sich die Tätigkeit in all den Jahren sehr geändert. Mit seinem Auszubildenden habe er allerdings einen Glücksgriff gehabt, denn diesem liege die Schornsteinfegertätigkeit genau wie seinem Chef im Blut.