Salzlandkreis Salzlandkreis: Für über 3 000 Kinder sind bereits Anträge gestellt

ASCHERSLEBEN/MZ. - Von Zurückhaltung kann keine Rede mehr sein. Von Tag zu Tag gehen sowohl beim Jobcenter des Salzlandkreises in Bernburg als auch im Sozialamt der Landkreisverwaltung Anträge von Betroffenen ein, die für ihre Kinder Zuschüsse aus dem Bildungs- und Teilhabepaket beantragen. Die Öffentlichkeitsarbeit beider Einrichtungen hat nicht unwesentlich dazu beigetragen.
Akribisch wird jetzt Buch geführt, damit kein Antrag unberücksichtigt bleibt. Nach Informationen von Dezernentin Petra Czuratis waren mit dem Stichtag 26. April 231 Anträge beim Sozialamt gestellt worden. Das waren Anträge von Familien, die Wohngeld, den Kinderzuschlag oder Sozialhilfe erhalten. "Die Zahl der Anträge hat von Tag zu Tag zugenommen", hat sie festgestellt. 962 Anträge liegen jetzt beim Sozialamt zur Bearbeitung vor. Das sind Anträge für insgesamt 498 Kinder, die in 323 Haushalten leben. 340 Anträge wurden zur Kostenbeteiligung beim Kita- oder Schulessen gestellt. Mehr als 200 Anträge beinhalten die Kostenübernahme für eintägige Ausflüge oder mehrtägige Fahrten.
Jobcenter-Betriebsleiterin Edith Völksch hat bei den Anträgen, die für die Kinder aus dem Hartz-IV-Familien im Jobcenter eingehen, ausgemacht, dass "die meisten Anträge das Mittagessen betreffen". Von den 2 062 Anträgen sind es allein für das Mittagessen 898. Innerhalb einer Woche sind im Jobcenter mehr als 600 neue Anträge eingegangen, sie werden von vier Mitarbeiterinnen im Jobcenter bearbeitet. Aus der Leitung des Eigenbetriebes des Landkreises ist Helen Weigel dafür zuständig. Den Antrag für die Teilhabe- und Bildungspaket gibt es laut Völksch bei den Behörden und auch auf der Internetseite des Salzlandkreises.
Zu dem Verfahren erklärt sie, dass es grundsätzlich eine Abrechnung zwischen dem Leistungserbringer und dem Jobcenter oder dem Sozialamt gebe. "Ist der Antrag beschieden", sagt sie, "erhält der Leistungserbringer eine Kostenübernahmeerklärung. Die Erstattung der Kosten erfolgt in der Regel rückwirkend nach Rechnungslegung durch den Leistungserbringer." Für die Mittagessenversorgung ist geregelt worden, dass der Essenanbieter zwei Rechnungen schreiben muss, eine für die Eltern über den Eigenanteil von einem Euro je Mittagessen und eine über die Mehraufwendungen an das Jobcenter oder Sozialamt. Diese überweisen die Mehraufwendungen direkt an den Anbieter. "Eine Direktzahlung an den Antragsteller erfolgt ausschließlich bei der rückwirkenden Leistungsbewilligung oder in begründeten Einzelfällen", beschreibt die Betriebsleiterin das Prozedere.
Ansprechpartnerin im Jobcenter sind Frau Weigel (Tel. 03471 / 6 84 32 20), Frau Ulbricht (Tel. 6 84 31 82), Frau Gustke (Tel. 6 84 3552), Frau Sitte (Tel. 6 84 33 88) und Frau Nelke (Tel. 6 84 33 53). Im Sozialamt sind es Frau Steingrüber (Tel. 6 84 15 90), Frau Rutsche (Tel. 6 84 16 21), Frau Schulz (Tel. 6 84 15 80) und Frau Waack (Tel. 6 84 16 08).
Weitere Informationen und Anfragen an das Jobcenter und das Sozialamt beim Jobcenter, Mozartstraße 1, 06406 Bernburg, die des Sozialamtes Salzlandkreis, Sozialamt, 06400 Bernburg.