Salzlandkreis Salzlandkreis: Am Freitisch muss die Not besonders groß sein

STASSFURT/MZ. - Erstmals kam im Schuljahr 2008 / 09 eine von der Kreisverwaltung erarbeitete Richtlinie zur Anwendung, in der unter anderem die Vergabe von sogenannten Freitischen an Schulen geregelt ist. Gemeint ist eine kostenlose Teilnahme an der Schulspeisung für Kinder, deren Eltern sich in einer sozialen Notlage befinden und dadurch das Schul-Essen nicht bezahlen können. Die Richtlinie entsprang dabei weniger dem eigenen Antrieb des Landkreises als vielmehr dem Paragrafen 72 a des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt. Darin heißt es sinngemäß: Die Schulträger sollen für alle Schülerinnen und Schüler eine warme Vollwertmahlzeit zu einem sozial angemessenen Preis vorsehen, wobei in besonderen Fällen Freitische zur Verfügung zu stellen sind.
Das Problem bei der Umsetzung der Richtlinie des Salzlandkreises bleibt in vielen Fällen das Fehlen einer allgemein verständlichen Definition einer sozialen Notlage. Um diesem Zu- oder Missstand zumindest einigermaßen Paroli bieten zu können, erarbeitete die Kreisverwaltung, ergänzend zur Verwaltungsrichtlinie, sogenannte klarstellende Regelungen. Darin wird der kleine, aber feine Unterschied zwischen einer einfachen und einer besonderen sozialen Notlage gemacht. Das heißt, wer sich in einer normalen sozialen Notlage befindet, hat an einer Schule, die in Trägerschaft des Salzlandkreises ist, noch lange keinen Anspruch auf einen Freitisch für sein Kind. Es muss schon eine besondere Notlage sein. Für deren Beschreibung wird in den "Klarstellenden Regelungen" unter anderem auf das Sozialgesetzbuch XII, Paragraf 67 ff, verwiesen.
Nachdem die Anträge auf einen Freitisch in der Vergangenheit formlos abgegeben werden konnten, muss jetzt ein dreiseitiges Antragsformular ausgefüllt werden. In Zweifelsfällen, das heißt bei nicht ausreichend dargelegten Angaben, behält sich das Schulverwaltungsamt eine Anhörung der Antragsteller vor. Auch werde im Normalfall eine kostenlose Schulspeisung lediglich für den Zeitraum bis zu drei Monaten bewilligt. Es handele sich grundsätzlich nur um eine Leistung zur Überbrückung, heißt es in der Mitteilungsvorlage des Landkreises.
Dass es nicht ganz einfach ist, als Antragsteller die geforderten Kriterien zu erfüllen, belegen Zahlen. So wurden im Schuljahr 2008 / 09 von 76 Eltern, deren Kinder an Förderschulen des Salzlandkreises lernen, Anträge auf einen Freitisch gestellt. Davon wurden nur sechs positiv beschieden. Von neun Anträgen an Gymnasien fielen acht durch, für Sekundarschüler wurden zwei von 41 Anträgen bewilligt und für Grundschüler neun von 134 Antragstellungen.
Als Hilfe bei künftigen Entscheidungen diene dem Landkreis auch ein kürzlich ergangenes Urteil des Verwaltungsgerichts Magdeburg, heißt es in der Mitteilungsvorlage. Dabei hatte ein Vater erfolgreich gegen den Salzlandkreis geklagt. Seinem Sohn muss jetzt ein kostenloses Essen bewilligt werden. Aus der Vorlage geht außerdem hervor, dass zwischenzeitlich fünf Klageverfahren in Sachen Freitische beim Verwaltungsgericht anhängig sind.