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Rückstausicherung Rückstausicherung: Einbau ist laut Satzung Pflicht

06.06.2012, 16:37

Halle (Saale)/MZ. - Eine Rückstausicherung stellt nur dann einen wirksamen Schutz dar, wenn die Vorgaben der DIN eingehalten werden. Geprüft werden muss, ob die Rückstausicherung für fäkalienhaltiges oder fäkalienfreies Abwasser geeignet ist und wie die Räumlichkeiten unterhalb der Rückstauebene genutzt werden. Sowohl Abwasserhebeanlagen als auch Rückstauverschlüsse müssen gewartet werden.