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Prozess gegen Autofahrer aus Staßfurt Prozess gegen Autofahrer aus Staßfurt: "Ich hatte doch höchstens 12 Promille"

Von Uwe Kraus 22.06.2016, 10:23
Ein Mann trinkt Alkohol.
Ein Mann trinkt Alkohol. dpa/Symbol

Aschersleben - Butanol, Methanol, Äthanol - einen Rundgang durch die halbe organische Chemie unternahm am Dienstag das Ascherslebener Amtsgericht. Schließlich gibt es zwei Gutachten über das, was allgemein Blutalkoholwert genannt wird. Der 1980 geborene Lutz (Name von der Redaktion geändert) zweifelt an den Werten, die bei ihm nach einem Unfall am 14. Mai 2015 festgestellt worden waren.

„Ich habe doch höchstens 1,2 Promille gehabt“, ruft er lautstark in den Saal. Der Staatsanwalt wirft ihm vor, ein Fahrzeug unter erheblichem Alkoholeinfluss geführt zu haben. Später verursachte er im Staßfurter Ortsteil Üllnitz einen Unfall. Dabei erlitt der Skoda seines Unfallgegners einen erheblichen Sachschaden, sein Auto kam erst in einem Wassergraben zum Stehen.

„Dass dessen Folgen vergleichsweise gering waren, ist eher dem Zufall geschuldet“, stellt der Staatsanwalt fest. Lutz hat einen Strafbefehl erhalten, soll eine Geldstrafe zahlen. Lang und ausdauernd diskutiert er über die Geldsumme und die Gutachten, die er verlesen lässt.

Drei Bier habe er bis 13 Uhr getrunken. Was der Gutachter „Vortrunk“ nennt, hätte bis zum Unfall um 17.40 Uhr „raus sein müssen.“ Dass er dann erst nach dem Crash einen halben Liter 40-prozentigen Moskovskaya-Wodka getrunken habe, wie er behauptet, konnten die wissenschaftlichen Analysen nicht bestätigen. Und auch der Fahrer des Skoda, der nach einem Harzausflug bei der Einfahrt auf das heimische Grundstück beschädigt wurde, berichtet anderes. „Der Mann kam mit seinem Auto angeballert“, erinnert sich der 45-jährige Montagearbeiter. „Dann knallte er uns voll in die Seite.“ Der Schaden in Höhe von 3 500 Euro sei erst nach ziemlich langer Zeit reguliert worden.

Lutz sei betrunken aus seinem Auto gekrabbelt, aggressiv geworden, habe Umstehende beschimpft „und immer weitergesoffen“, erinnert sich der Zeuge an den späten Unfallnachmittag. Dazu gibt es sogar ein Video. Das wollte Richter Robert Schröter dann doch nicht in den Prozess einführen. „Ich sehe hier schon genug Elend.“

Eine Begleitstoffanalyse des Blutes konnte die Behauptungen von Lutz nicht stützen. Der Wodka sei recht arm an diesen Stoffen. „Ein halber Liter Moskovskaja, der nach dem Unfall getrunken worden sein soll, erklärt die Analyseresultate nicht“, stellt das Gericht fest. Denn die Ergebnisse lassen eher vermuten, dass einige Stunden vorher „begleitstoffreiche“ Alkoholika wie Wein, Bier oder Weinbrand getrunken worden sein müssen. Was Lutz energisch abstreitet.

„Ich bezahle nicht mehr als 500 Euro. “

Er wirft sich in die Pose des Verhandlungsführers: „Ich bezahle nicht mehr als 500 Euro. Darauf können wir uns einigen.“ Der Richter rückt gerade: „Wir müssen uns nicht einigen.“ Lutz, der wenig zu sich und seiner Lebenssituation sagen will, gesteht, dass seine „Verhältnisse derzeit nicht die besten“ sind. Er stehe momentan ohne Arbeit da.

Der Staatsanwalt sieht Lutz als „nur ansatzweise geständig“. Dessen Nachtrunk-Behauptung sei nicht nachvollziehbar. Er hält den Angeklagten für ungeeignet, ein Fahrzeug zu führen. So plädiert er dafür, ihm für vier Monate die Fahrerlaubnis zu entziehen und auf eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu 20 Euro. Doch Richter Schröter verurteilt Lutz, der sich in der Hoffnung wiegte, ab 1. August wieder durchstarten zu können, zu 40 Tagessätzen a 15 Euro. Zudem muss er acht Monate auf seine Fahrerlaubnis verzichten.

Das alles will Lutz nicht auf sich beruhen lassen und kündigt sofort an, das Urteil anzufechten. (mz)