Parken im Halteverbot? Parken im Halteverbot?: Ausnahmen bestätigen schon die Regel
10.01.2021, 09:56

Aschersleben - Temporäre Sonderparkrechte sollen in der Zeit des Lockdowns ambulanten Pflegediensten die Arbeit erleichtern. Das Verkehrsministerium Sachsen-Anhalt hat auf Bitte des Sozialministeriums solche Sonderparkrechte, die in der Zeit des ersten Lockdowns bis 14. Juni per Handlungsempfehlungen eingeführt wurden, befristet bis zum 15. Mai wieder eingeführt. So heißt es in einer Mitteilung der Landesgeschäftsstelle des Bundesverband privater Anbieter (bpa) sozialer Dienste. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hatte dies zuvor angeregt.