Landgericht Magdeburg Landgericht Magdeburg: Knast für den Gentleman-Räuber

Magdeburg - Beim dritten Überfall im vergangenen September in Gernrode soll er noch Witze gerissen haben. Mittlerweile dürfte einem 31-jährigen Mann aus Aschersleben das Lachen aber vergangen sein. Das Landgericht Magdeburg schickt den von seinem Verteidiger aufgrund seiner „milden Vorgehensweise“ bezeichneten Gentleman-Räuber für mehrere Jahre in den Knast. Für besonders schweren Raub in zwei Fällen sowie Freiheitsberaubung und unerlaubten Schusswaffenbesitz verurteilte die Kammer den teilweise geständigen Mann am Dienstagnachmittag zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Allerdings muss er nicht die ganze Zeit hinter Gittern sitzen. Vielmehr soll der 31-Jährige demnächst eine Alkoholentziehung antreten. Sollte die erfolgreich verlaufen, kann er seine Haftzeit deutlich verkürzen, wie ihm der Richter offenbarte.
Dass der Mann weiter in Haft bleiben wird, galt nach dem wochenlangen Prozess als wahrscheinlich. Immerhin hatte der Räuber den versuchten Überfall auf einen Edeka-Markt in Aschersleben im Juli sowie den Raubüberfall in einem Netto-Markt in Gernrode im September eingeräumt. Allein für die letzte Tat sieht das Gesetz mindestens fünf Jahre vor. Fraglich war nur noch, ob das Gericht den Angeklagten auch für den Überfall auf den Penny-Markt in der Staßfurter Höhe in Aschersleben im Juni verantwortlich machte. Zwar sprach der Verteidiger in seinem Plädoyer davon, dass man auch nach der Beweisaufnahme nicht ausschließen könne, dass auch andere Täter in Frage kommen. Die Kammer sprach jedoch von einer „lückenlosen Indizienkette“. Man sei sich sicher, „dass es der Angeklagte war“. Dafür sprachen laut Gericht sowohl die Aussagen der Freundin des Cousins als auch die Auswertung der DNA-Spur, wonach statistisch gesehen maximal nur zwei Menschen in Europa die besonderen Merkmale aufweisen.
Mit dem Urteilsspruch zeigte sich das Gericht nach eigenen Angaben noch milde. Man habe die Einzelstrafen moderat erhöht, weil sich der Angeklagte geständig gezeigt habe und vor den Überfallen ein straffreies Leben geführt habe. Der Prozess erregte besondere Aufmerksamkeit, weil kurz nach dem Auftakt ein Mitangeklagter in Aschersleben durch ein Gewaltverbrechen starb.
(mz)