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Kosten der Unterkunft Kosten der Unterkunft: Regelungen und Bestimmungen

15.05.2012, 16:07

Nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Mietwohnungsneubaus in Sachsen-Anhalt , steht den Ein-Personen-Haushalten eine Wohnfläche von 45 bis zu 50 Quadratmetern zu. Diese Wohnungsgröße gilt für Hilfeempfänger im Salzlandkreis als angemessen. Bisher hat der Bund 26,4 Prozent der Kosten übernommen. Nach dem Haushaltsplan 2012, auf Seite 262 nachzulesen, werden insgesamt 54,7 Millionen Euro an Kosten der Unterkunft im Kreis ausgegeben.