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Fußwegbreite Gehweg in der Mehringer Kreisstraße entfällt künftig

Zwischen Anger und Physiotherapie müssen Fußgänger bald die Straßenseite wechseln. Was die Stadt zu den Hintergründen sagt.

Von Detlef Anders 31.03.2022, 09:45
Ein Fußweg an der Kreisstraße in Mehringen soll gesperrt werden, weil er nur noch 60 Zentimeter breit ist.
Ein Fußweg an der Kreisstraße in Mehringen soll gesperrt werden, weil er nur noch 60 Zentimeter breit ist. Foto: Frank Gehrmann

Mehringen/MZ - Muss ein Gehweg eine bestimmte Breite haben? Wer im Internet danach sucht, findet auf Bundesregierung.de die Aussage: „Gehwege sollen grundsätzlich mit dem Regelmaß von 2,50 Meter Breite geplant werden.“ Eine veraltete Vorgabe eines Mindestmaßes von 1,50 Meter existiere schon lange nicht mehr - weder im aktuellen Regelwerk noch in der Straßenverkehrs-Ordnung und der entsprechenden Verwaltungsvorschrift, heißt es dort.