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Verfahren am Amtsgericht Aschersleben Diebstahl in Aschersleben: Gericht reduziert Geldstrafe für 28-jährige Frau

Nach einem Einspruch gegen einen Strafbefehl hat das Amtsgericht Aschersleben die Geldstrafe für eine 28-jährige Frau wegen Beihilfe zu einem schweren Diebstahl gesenkt. Ausschlaggebend waren ihre finanzielle Situation und fehlende Vorstrafen.

Von Detlef Anders 20.01.2026, 08:30
„Schmiere stehen“ gilt bei Verbrechen als Beihilfe und wird im Fall einer 28-Jährigen vor dem Ascherslebener Amtsgericht verhandelt.
„Schmiere stehen“ gilt bei Verbrechen als Beihilfe und wird im Fall einer 28-Jährigen vor dem Ascherslebener Amtsgericht verhandelt. (Foto: Frank Gehrmann/Archiv)

Aschersleben/MZ. - Mit einem Einspruch gegen einen Strafbefehl wegen Diebstahl ist eine 28-jährige Frau aus dem Seeland erfolgreich gewesen. Sie muss eine geringere Strafe für ihre Tatbeteiligung an einem größeren Diebstahl in Aschersleben zahlen, als zunächst von der Staatsanwaltschaft festgelegt worden war. Wie Strafrichter Christian Häntschel im Amtsgericht Aschersleben in einem öffentlichen Verfahren wegen des Widerspruchs gegen einen Strafbefehl feststellte, sei die Schwere der Strafe angesichts fehlender Vorstrafen mit 90 Tagessätzen zwar korrekt bemessen worden. Doch weil die Angeklagte nach eigenen Angaben nur Bürgergeld erhält, sei sie zu hoch, stellte er fest.