Denkmalpflege Denkmalpflege: Statt Einvernehmen nur noch Benehmen
Quedlinburg/MZ. - Es sind hauptsächlich zwei Regelungen zur Investitionserleichterung, die weitreichende Auswirkungen auf den Umgang mit Denkmälern haben. So wurde das bisher geforderte Einvernehmen zwischen Unterer Denkmalbehörde in den Landkreisen und Landesamt für Denkmalpflege in eine Informationspflicht, einem "Ins Benehmen setzen" geändert. "Die Verantwortung wird deutlich, hin zur Kreisebene verschoben", weiß Hans-Peter von Hanstein.
Einschneidender ist nach Meinung des Amtsleiters aber die neue Regelung, dass, wenn ein privater Grundstückseigentümer eine wirtschaftliche Unzumutbarkeit eines Denkmals nachweist, ein Abriss jetzt generell zu genehmigen ist. Früher konnte trotzdem ein Abbruch verweigert werden. Für Hans-Peter von Hanstein ergeben sich damit Gefahren, denen bisher ein Riegel vorgeschoben war. Der schnelle Abriss sei früher nicht möglich gewesen. Auf diese Gefahr wird auch in der Fachpresse hingewiesen, zumal in einem Land wie Sachsen-Anhalt mit einer großen Denkmaldichte und wenig Geld.
Der Amtsleiter glaubt nicht, dass sich die Verfahren verkürzen werden. Bei schwierigen Fragen werde sicher genauso viel Zeit gebraucht, wie bisher. Hans-Peter von Hanstein blickt auf die ansonsten nicht geänderte Verfahrensweise. Zwar müsse mit dem Landesamt kein Einvernehmen mehr erzielt werden, doch bei einem abschlägigen Bescheid der Kreisbehörde könne der Eigentümer wie bisher in den Widerspruch gehen. Dann liege die Entscheidung beim Regierungspräsidium in Magdeburg, später bei der entsprechenden Abteilung des neuen Landesverwaltungsamtes.
"Die Abwägung öffentlicher und privater wirtschaftlicher Interesse war und ist eine unserer wichtigsten Aufgaben", bekennt der Amtsleiter. Das öffentliche Interesse sei natürlich im Weltkulturerbe, wie in Quedlinburg, größer als anderswo. Die Verantwortung werde mit der neuen Gesetzeslage gerade gegenüber Quedlinburg wachsen. Auch wenn die Gewichtung verschoben worden sei, an der fachlichen Stellungnahme des Landesamtes für Denkmalpflege führe trotzdem kein Weg vorbei. "Es läuft da immer auf einen Ausgleich hinaus", betont der Amtsleiter.
Die wirtschaftliche Unzumutbarkeit muss eindeutig aufgezeigt werden, sieht der Amtsleiter als Prämisse an. Natürlich könne ein Streit, wenn es zu einem Abriss kommen solle, schnell eskalieren. Es bleibe aber dabei, dass der Blick der Behörde darauf gerichtet sei, ein Denkmal in seinem Kernwert nicht beschädigen zu lassen. Es könne aber durchaus Abstriche geben, wie zum Beispiel beim Hagenschen Freihaus in Quedlinburg. Die vorgesehenen Abbrüche würden den Denkmalwert des Gesamtkomplexes nicht entscheidend beeinträchtigen.