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Kommunaler Ordnungsdienst Bußgeld in Ascherslebener Parks und Gärten soll bald erhoben werden können

Da die Parks in der Zuständigkeit der Aschersleber Kulturanstalt liegen, ist das Verhängen von Bußgeldern hier derzeit nicht möglich. Die Stadt will das ändern.

Von Kerstin Beier Aktualisiert: 12.10.2022, 08:56
Der Kommunale Ordnungsdienst soll in Aschersleben Recht und Ordnung durchsetzen.
Der Kommunale Ordnungsdienst soll in Aschersleben Recht und Ordnung durchsetzen. (Foto: Frank Gehrmann)

Aschersleben/MZ - Seit einigen Wochen arbeitet der Kommunale Ordnungsdienst, der auf Beschluss des Stadtrates für mehr Sicherheit und Ordnung in der Stadt sorgen soll (die MZ berichtete). Im Ordnungsausschuss war Kritik an unterschiedlichen Zuständigkeiten laut geworden. So liegen Ordnungswidrigkeiten, die in den Parks und Gärten begangen werden - und das ist die Mehrheit der Vorfälle - in der Zuständigkeit der Aschersleber Kulturanstalt. Diese kann aber im Gegensatz zum Ordnungsamt keine Bußgelder verhängen.