Beräumung Beräumung: Auflagen müssen erfüllt werden
Ist die Ruhefrist einer Grabstelle abgelaufen, gibt es in der Regel zwei Optionen: Verlängern oder beräumen beziehungsweise beräumen lassen. Wenn das Grab weg soll, „dann beauftragen die meisten Leute uns mit der Beräumung“, erklärt Ascherslebens Friedhofsverwalter Holger Dietrich, „das ist auch der einfachste und preiswerteste Weg; wir haben die Technik und arbeiten in Sachen Entsorgung mit einer Fachfirma zusammen.“ Selbst beräumen hält er dagegen für „eine Plackerei“, die zudem an Auflagen gebunden ist. So muss das Fundament entfernt, Mutterboden aufgefüllt und Rasen gesät werden, zählt Dietrich auf. Danach erfolgt eine Abnahme seitens der Friedhofsverwaltung. Um die Entsorgung von Grabstein und Einfassung müssen sich die Angehörigen kümmern. Und die ist kostenpflichtig. In Aschersleben gibt es zwei Annahmestellen für Bauschutt - in der Froser Straße und in der Wilslebener Chaussee.