Straßenreinigung Bauwirtschaftshof Aschersleben passt Satzung zur Straßenreinigung an: Stadtrat hat neue Gebühren beschlossen

Aschersleben - Neben Abwasser- und Friedhofsgebühren waren 2020 auch die Straßenreinigungsgebühren neu zu kalkulieren. Das erfolgt stets in einem Drei-Jahres-Rhythmus, und drei Jahre sind vorbei. Zum 1. Januar sollen die nun wieder kostendeckenden Gebühren in Kraft treten, die von den Stadträten mehrheitlich so beschlossen wurden.
Wobei die Erhöhungen, die der Bauwirtschaftshof aufgrund der Berechnungen vorgeschlagen hat, so minimal sind, dass sie von den Stadträten kaum diskutiert worden sind.
Weniger befahrene Straßen werden nur einmal wöchentlich gekehrt
In der Reinigungsklasse I - das bedeutet eine Reinigung zweimal wöchentlich - waren bisher 2,17 Euro fällig. Dieser Betrag erhöht sich um sechs Cent auf 2,23 Euro. Weniger befahrene Straßen werden nur einmal wöchentlich gekehrt. Das kostete bisher 1,92 Euro für den laufenden Meter pro Jahr. Jetzt wird es fünf Cent teurer und kostet damit 1,97 Cent.
In der Reinigungsklasse III kommt die Kehrmaschine nur alle 14 Tage vorbei. Der Meter wurde hier mit 0,48 Cent berechnet und kostet künftig 0,49 Cent. Zu dieser Reinigungsklasse gehören kommunale Straßen in den Ortsteilen.
Zur Reinigungsklasse II zählen die weitaus meisten Straßen in Aschersleben: unter anderem Zippelmarkt und Worthstraße, Weststraße, Westdorfer Straße, Dammköhlerstraße, Unter der Alten Burg, Vor dem Johannistor und viele mehr.
Zweimal wöchentlich gereinigt werden (Reinigungsklasse I) zum Beispiel die Steinbrücke, die Staßfurter Höhe, Seegraben, Mehringer Straße, Magdeburger Chaussee, Lindenstraße, Johannisplatz, Hoymer Chaussee, Heinrichstraße, Hinter dem Zoll, Güstener Straße, Geschwister-Scholl-Straße, Ermslebener Straße, Eislebener Straße, Bahnhofstraße und Am Spittelsberg, Zollberg und Wilslebener Straße.
Straßen und Plätze ohne Reinigungsklasse müssen von Hauseigentümern gereinigt werden
Straßen, Wege und Plätze, die keiner Reinigungsklasse zugeordnet sind, müssen von den Eigentümern der angrenzenden Grundstücke selbst gereinigt werden. Das betrifft Fahrbahnen, einschließlich Gossen, Parkplätze, Parkspuren, Standspuren und Seitenstreifen jeweils bis zur Straßenmitte.
Oft sind das Anliegerstraßen in reinen Wohngebieten, beispielsweise im Musikerviertel oder im Vogelviertel. Aber auch kleine Straßen im Stadtgebiet - etwa der Kleine Halken - müssen von den Grundstückseigentümern selbst gereinigt werden.
Die Straßenreinigungssatzung regelt übrigens auch den Winterdienst; die aktuellen Satzungen können auf der Webseite des Bauwirtschaftshofes Aschersleben eingesehen werden. (mz)