38-Jähriger steht vor Gericht 38-Jähriger steht vor Gericht : Alkohol, Unfall, Fahrerflucht
Aschersleben - Im Salzlandkreis mit einer polnischen Fahrerlaubnis unterwegs zu sein, was das in allen Facetten bedeutet, erläutert Rechtsanwalt Hartmut Pawlitzki aus Stendal. Schließlich war damit sein Mandant Martin M. unterwegs. Der baute auf der A 14 einen Unfall.
Der 38-Jährige fuhr auf einen MAN-Lkw auf, stellte sich quer zur Fahrbahn, ein nachfolgender Lkw machte eine Gefahrenbremsung, der nächste Lkw kollidierte mit dem ersten. Es entstand hoher Sachschaden, heißt es in der Anklage, die Oberamtsanwältin Kerstin Hoffmann vorträgt. Rechtsanwalt Hartmut Pawlitzki wirft ein, dass die Folgeschäden durchaus auch auf mangelnden Abstand zurückzuführen seien. So steht die fahrlässige Körperverletzung, ein Trucker zog sich eine Handverletzung zu, nicht mehr zur Debatte.
Fahrer hat 1,66 Promille im Blut
Viel schwerer wiegt aber, dass Martin M. aus dem Auto gestiegen ist und verschwand. Unfallflucht nennt die Anklagevertreterin das Delikt. Rechtsanwalt Hartmut Pawlitzki legt dar, dass sein Mandant „neben sich gestanden“ habe und „die Flucht ins nächste Dorf ergriff“. Martin M. stand unter großem emotionalen Druck. Als Unternehmer in der Start-up-Phase, privat durch einen Todesfall betroffen, sieht das der Anwalt als „typische Panikreaktion“. Fürderhin ist er auf einen Fahrer angewiesen, den er dafür in seiner Firma anstellt. Als er dann seine polnische Fahrerlaubnis wieder hatte und mit ihr auch hier fahren konnte, ist am 17. Februar „kein Fahrer da“, wie sein Anwalt berichtet, und Martin M. setzt sich ins Auto und fährt los. Als er um 1.40 Uhr in Unseburg gestoppt wird, hat er laut Aktenauszug 1,66 Promille im Blut und nun eine weitere Klage wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr am Hals.
Sieben Monate Haftstrafe
Anklagevertreterin Kerstin Hoffmann kritisiert, dass sich der einschlägig vorbestrafte Angeklagte dadurch nicht davon abhalten lassen habe, neue Straftaten zu begehen. Sie sieht eine siebenmonatige Haftstrafe, die für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt ist, als den Taten angemessen an. Zudem soll der Unternehmer 1.000 Euro an die Landeskasse zahlen und vor Ablauf eines Jahres keine neue Fahrerlaubnis bekommen.
Rechtsanwalt Hartmut Pawlitzki hält dagegen eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen für ausreichend. Sein Mandant sei auf den Führerschein angewiesen, so dass eine sechsmonatige Fahrerlaubnissperre den nötigen erzieherischen Effekt hätte.
Richter Robert Schröter hält diese kurze Spanne den Taten nicht angemessen. So sieht Martin M. seinen Führerschein, wenn er mit seinem Anwalt das Urteil annimmt, für zehn Monate nicht wieder, muss 600 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen. Die verhängte Haftstrafe von sechs Monaten wird, wie von der Anklage gefordert, drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt.
(mz)