25-km/h-Fahrzeuge 25-km/h-Fahrzeuge: Immer brenzlige Situationen
Quedlinburg/MZ. - Sie sind die Schrecken so manches Autofahrers. Mit 100 km / h fährt ein Pkw über die Landstraße, weit vor ihm ein anderes, von weitem normal aussehendes Auto. Doch der Schein trügt. Plötzlich wird das kleine runde Schild mit der 25 in der Mitte sichtbar. Wenn jetzt Gegenverkehr herrscht, kann manchmal nur noch das Steigen in die Eisen helfen. Fahrzeuge, die nur für eine Geschwindigkeit von 25 km / h zugelassen sind, gibt es zwar selten, aber im Fall der Fälle ist trotz aufmerksamer Fahrweise einem Kraftfahrer schon der Schreck in die Glieder gefahren.
Insgesamt hat die Straßenverkehrsbehörde des Landkreises 32 solcher Fahrzeuge nach der Wende zugelassen. Inzwischen kommen keine mehr hinzu.
"Das ist praktisch ein Auslaufmodell", sagt der Leiter der Straßenverkehrsbehörde, Jürgen Stürzebecher. "Der Gesetzgeber hat reagiert und die Regelung zum 31. Dezember 2002 aufgehoben." Wer aber noch eine Genehmigung besitzt, für den gilt ein Bestandsschutz. Übertragen auf andere Fahrzeuge oder Personen kann er sie nicht. Für ein auf 25 km / h gedrosseltes Fahrzeug ist die Führerscheinklasse L erforderlich. Die gilt eigentlich für "Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden", heißt es im Bundesgesetzblatt. Einbezogen darin sind auch selbstfahrende Arbeitsmaschinen. Die Bauart darf nur eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 32 km / h zulassen. Für die 25-km / h-Pkw war deshalb neben der Führerscheinklasse L noch eine Ausnahmegenehmigung des Landkreises notwendig, erklärt Jürgen Stürzebecher.
Warum der Gesetzgeber nach 1990 diese Sonderregelung einführte, kann der Chef der Verkehrsbehörde nicht sagen. Es sei eine der vielen Übergangsregelungen nach Ende der DDR gewesen. Um eine Genehmigung zu erhalten, gab es keine bestimmten Gründe, wie eine Behinderung oder Krankheit. Es war mehr oder weniger eine Kulanz des Gesetzgebers. Intern habe es auch immer wieder Diskussionen gegeben, ob handelsübliche Pkw, die eigentlich 100 km / h fahren könnten und deren Motor nur gedrosselt wurde, den Gesetzen entsprechen, deutet Jürgen Stürzebecher an. Ein Ende der noch zugelassenen 25-km / h-Pkw ist nicht abzusehen. Solche Fahrzeuge dürfen keine Autobahnen oder Schnellstraßen benutzen, was für gestresste Autofahrer nur ein geringer Trost sein dürfte. Noch heißt es, immer mit dem schlimmsten rechnen.