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Ablehnung aus Fremdenfeindlichkeit? Ablehnung aus Fremdenfeindlichkeit?: Notärztin ins Gesicht geschlagen

Von Marcel Duclaud 24.03.2021, 12:07

Bad Schmiedeberg - Zu 50 Stunden gemeinnütziger Arbeit ist vor dem Amtsgericht eine Frau verpflichtet worden, der vorgeworfen wird, eine Notärztin angegriffen zu haben. Der Fall ereignete sich im Dezember 2019 in Bad Schmiedeberg. Laut Staatsanwaltschaft sollte die Angeklagte im Rettungswagen behandelt werden. Sie habe die Ärztin angeherrscht, „gefälligst Deutsch zu reden“ und ihr ins Gesicht geschlagen.

Die aus Wolfen stammende Frau, die schon wegen Körperverletzung und räuberischen Diebstahls vor Gericht stand, erklärte jetzt, sich an das Geschehen nicht mehr genau erinnern zu können. Sie habe einen Asthmaanfall gehabt und eine Panikattacke: „Vielleicht habe ich die Hand gehoben. Wenn ja, würde mir das leid tun.“ Die ihr zur Last gelegten Worte aber habe sie bestimmt nicht gesagt.

Die Ärztin, die am Montag in Wittenberg als Zeugin aussagte, erinnert sich anders: Die Frau, die nicht in die Klinik wollte und hyperventilierte, habe etwa erklärt: Von Dir lasse ich mich nicht behandeln. Auch das Wort „Scheiß-Ausländer“ sei gefallen. Die Angeklagte habe sie überdies geschlagen, allerdings nicht sehr heftig.

Ein Kollege der Notärztin, ein Notfallsanitäter, bestätigte die Aussage vor Gericht: „Ich habe es live gesehen. Ich stand ja auf der anderen Seite der Trage.“ Die Ärztin habe die Kranke untersuchen wollen, was die verweigerte. Er spricht von einem Schlag ins Gesicht mit der flachen Hand und von etwas „Ausländerfeindlichem“, das gesprochen wurde. Draußen habe überdies „der Fanclub“ der Frau, der geholfen werden sollte, gestanden. Sie sei schließlich in die Bosse-Klinik transportiert worden.

Dort ist unter anderem festgestellt worden, was ihr die vergleichsweise milde Strafe einbrachte: nämlich eine Borderline-Störung. Wenn die Angeklagte die ihr aufgebrummten 50 Stunden gemeinnütziger Arbeit ableistet, wird das für drei Monate ausgesetzte Verfahren eingestellt, und sie gilt nicht als vorbestraft. (mz)