1. MZ.de
  2. >
  3. Leben
  4. >
  5. Zähne: Zähne: Milchgebiss mit Lücken

Zähne Zähne: Milchgebiss mit Lücken

15.11.2009, 21:34

Halle/MZ. - Gisela V., Hettstedt: Mein Enkel, 13 Jahre alt, trägt eine Spange und hat einige nichtangelegte Zähne. Wie sollten die Lücken gefüllt werden? Ich würde zudem gerne eine zweite Meinung in einer Kinderzahnklinik einholen. Brauche ich dafür die Zustimmung des behandelnden Arztes?

Antwort: Eine Nichtanlage bedeutet, dass nach dem Ausfall des jeweiligen Milchzahnes an dieser Stelle im Kiefer kein Zahn mehr nachwächst. Um genauere Aussagen machen zu können, welche Behandlung für Ihren Enkel am sinnvollsten wäre, müsste eine Röntgenaufnahme des gesamten Kiefers angefertigt werden. So lässt sich feststellen, ob und wie viele Zähne tatsächlich nicht angelegt sind oder ob eventuell eine verzögerte Zahnentwicklung vorliegt. Das Einholen einer zweiten Meinung bei einem Kieferorthopäden oder in der Zahnklinik ist sinnvoll. Sie können dort direkt anrufen und einen Termin vereinbaren. Eine Überweisung oder eine Absprache mit dem behandelnden Zahnarzt ist nicht notwendig.

Saskia G., Eisleben: Obwohl der untere Milch-Schneidezahn bei meinem siebenjährigen Sohn raus ist, wächst der neue Zahn in der zweiten Reihe. Sollten wir uns um eine kieferorthopädische Behandlung bemühen?

Antwort: Eine kieferorthopädische Behandlung ist jetzt noch nicht notwendig. Sie sollten die übrige Schneidezahn-Entwicklung vier bis fünf Monaten abwarten und dann Ihren Sohn einem Zahnarzt oder einem Kieferorthopäden vorstellen. Meist ordnet sich der betreffende Zahn durch die Funktion von Zunge und Lippen auf natürlichem Wege ein.

Leonore M., Wittenberg: Meine Tochter, drei Jahre alt, hat an den Frontzähnen eine Zahnlücke, schiebt unentwegt mit ihrer Zunge dagegen und hat dadurch ein oval nach oben gewölbtes Gebiss. Wie sollte das behandelt werden? Sie ist kein Lutsch- oder Nuckelkind.

Antwort: Wegen des offenen Bisses - es fehlt der Kontakt zwischen den oberen und unteren Schneidezähnen -, sollten Sie Ihre Tochter einem Kieferorthopäden vorstellen. Abhängig von der Gebisssituation könnten muskuläre Übungen oder einfache kieferorthopädische Geräte Abhilfe schaffen. Auch eine Frühbehandlung in Form einer Mundvorhofplatte, das ist ein herausnehmbares gewölbtes Schild zwischen Zahnreihe und Lippe, wäre denkbar. Damit durchgeführte Übungen fünfmal zehn Minuten pro Tag stärken die Muskulatur, und die Zähne kommen allmählich wieder herunter. Letztlich entscheiden die individuellen Gegebenheiten über die Behandlung.

Nicole G., Eisleben: In welchem Alter sollte ich mit meinem Kind das erste Mal zum Zahnarzt gehen?

Antwort: Sobald der erste Zahn da ist, sollte ein erster Zahnarztbesuch anstehen. Sie können auch einen notwendigen Besuch Ihrerseits mit einem Kennerlernen der Praxis für Ihr Kind verbinden. Viele Ärzte nehmen sich viel Zeit für ihre jüngsten Patienten, demonstrieren ihnen die Behandlungsinstrumente und erklären ihnen dabei die Abläufe.

Pia R., Halle: Meine dreijährige Tochter ist auf die Schneidezähne gefallen. Sie stehen zwar noch gerade, sind aber leicht locker und grau geworden. Sollten die Zähne gezogen werden?

Antwort: Wenn Ihre Tochter keine Probleme mit den Zähnen hat, keine Schmerzen oder Entzündungen auftreten, brauchen Sie nichts zu unternehmen. Bei einer Entzündung müssten allerdings die Zähne gezogen werden. Die Lücke im Frontzahnbereich ist dann meist zu tolerieren. Sollte ein Kind mit der Lücke allerdings Probleme haben, lispelt es beispielsweise, kann es beim Essen nicht richtig kauen oder Nahrung abbeißen oder findet es die Lücke nicht schön, kann auch eine kleine Kinderzahnprothese eingesetzt werden.

Torsten R., Halle: Unser Sohn soll eine Zahnspange bekommen. Ab welchem Alter ist das sinnvoll?

Antwort: Das richtet sich nach der Art der Abweichung. Möglich ist eine kieferorthopädische Behandlung im Milchgebiss auch im Alter von vier bis fünf Jahren bei Vorliegen eines Kreuzbisses, bei einem umgekehrten Überbiss oder bei einem offenem Biss, der mehr als zwei Millimeter beträgt. Die vorzeitige Korrektur im Vorschulalter benötigt eine weniger lange Behandlungsdauer als zu einem späteren Zeitpunkt. Zudem sind Kinder in dem Alter meist eher bereit "mitzumachen". Das reguläre kieferorthopädische Behandlungsalter liegt ansonsten, je nach Verlauf des Zahnwechsels, zwischen neun und elf Jahren.

Carola G., Bitterfeld-Wolfen: Meine Tochter hat weiße Flecken an den Front- und den ersten großen Backenzähnen. Was tun?

Antwort: Ihre Beschreibung lässt vermuten, dass es sich um das Krankheitsbild der Molaren-Inzisiven-Hypomineralisation handelt. Der Schmelz der Zähne wird hier nur fehlerhaft gebildet. Als mögliche Ursachen werden Frühgeburt und Sauerstoffmangel bei der Geburt, Atemwegserkrankungen in der frühen Kindheit, Infektionskrankheiten (wie Diphtherie, Scharlach, Mumps und Masern) während der ersten drei Lebensjahre oder Störungen im Mineralhaushalt diskutiert. Oftmals charakteristisch ist, dass die betroffenen Zähne sehr schmerzempfindlich sind und Spritzen weniger beziehungsweise gar nicht wirken. Durch die Schmerzempfindlichkeit fehlt bei den betroffenen Patienten oftmals eine adäquate Mundhygiene. Das dadurch erhöhte Kariesrisiko kann mit Hilfe von regelmäßig applizierten Fluoridlacken reduziert werden. Der Schweregrad der Hypomineralisation des Zahnes bestimmt das weitere Vorgehen. Kariesfreie Zähne mit leichtem Schweregrad können mit Fissurenversiegelungen versorgt werden. Bei einer schwereren Form ist eine Füllungstherapie bis hin zur Überkronung möglich.

Grit N., Merseburg: Werden kieferorthopädische Leistungen für Kinder von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt?

Antwort: Die Übernahme der Kosten für kieferorthopädische Leistungen bei Kindern richtet sich nach der Intensität der Anomalie. Beispielsweise werden die Kosten für die Beseitigung kleiner Abweichungen bei einer Frontzahnstufe bis 5,9 Millimeter von der gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen, während die Leistungen ab sechs Millimeter von der Krankenkasse bezahlt werden. Wichtig: Wird die kieferorthopädische Behandlung entsprechend den gesetzlichen Kriterien noch vor dem 18. Lebensjahr begonnen, übernimmt die gesetzliche Kasse die Kosten, auch wenn die Behandlung über das 18. Lebensjahr hinausgeht. Erfolgt die kieferorthopädische Behandlung erst nach dem 18. Lebensjahr, muss der Patient die Kosten selbst übernehmen. Es sei denn, es liegen schwere Anomalien vor. Hier gilt eine Einzelfall-Entscheidung.