1. MZ.de
  2. >
  3. Leben
  4. >
  5. Wohnen: Wohnen: Detaillierter Vertrag beugt Ärger beim Möbelkauf vor

Wohnen Wohnen: Detaillierter Vertrag beugt Ärger beim Möbelkauf vor

Von Stephanie Hoenig 27.12.2005, 14:00
Auch die Maße eines Möbelstücks sollten im Kaufvertrag festgehalten werden: Stimmen sie später nicht, kann der Käufer den Mangel nachweisen. (Foto: dpa)
Auch die Maße eines Möbelstücks sollten im Kaufvertrag festgehalten werden: Stimmen sie später nicht, kann der Käufer den Mangel nachweisen. (Foto: dpa) Deutsche Gütegemeinschaft Möbel

Hamburg/Bad Honnef/dpa. - Beim Kauf von Möbeln gibt es häufigÄrger. «Vier bis fünf Telefonate am Tag drehen sich bei uns umentsprechende Probleme», sagt Geza Huber von der VerbraucherzentraleHamburg. Grund seien überschrittene Lieferfristen und mangelhafteWare. Mal quietscht eine Tür, dann hat die bestellte Couch zu vieleFalten auf der Sitzfläche. Viele Kunden seien verärgert, weil dieMaßanfertigung aufgrund fehlerhafter Ausmessungen doch nicht passt.

«Um Schwierigkeiten beim Möbelkauf vorzubeugen, sollten allevereinbarten Punkte im Kaufvertrag detailliert festgelegt werden»,rät Ursula Geismann vom Verband der Deutschen Möbelindustrie in BadHonnef (Nordrhein-Westfalen). Das betreffe nicht nur die Lieferzeit,sondern auch Maße, Material, Qualität oder Farbe des Möbelstücks.Besonders wichtig sind genaue Absprachen bei planungsintensivenObjekten wie Schrankwänden oder Einbauküchen, die an Wände oderSchrägen angepasst werden müssen. Hier sollten Grundrisse und Skizzenin den Vertrag aufgenommen werden.

«Beim Möbelkauf verlangen manche Händler sofort die gesamteBezahlung für die bestellten Möbel, die erst in einigen Monatengeliefert werden», sagt Huber. Diese Praxis sei auch wegen einer möglichen Firmenpleite für den Kunden riskant. Er sollte daher mitdem Verkäufer eine möglichst geringe Anzahlung vereinbaren - Experten raten zu fünf bis zehn Prozent des Kaufpreises. Der Restwird dann bei Lieferung fällig.

Ein häufiges Ärgernis beim Möbelkauf sind zu lange Lieferzeiten.«Sie entstehen, da viele Möbel individuell für den jeweiligen Kundenhergestellt werden», erklärt André Frederik Kunz vom Bundesverbanddes Möbel-, Küchen- und Einrichtungsfachhandels in Köln. Doch erstwenn genügend Aufträge vorliegen, lohne es sich für dieMöbelfabriken, die Maschinen entsprechend umzurüsten. Die deutschePraxis unterscheidet sich von anderen Ländern, etwa den USA. Dortbekommt ein Käufer das Ausstellungsstück aus dem Laden.

Möbelhändler vereinbaren manchmal Lieferfristen, die sie nichteinhalten können. Dies kann insbesondere bei geplanten Umzügen,Neueinrichtungen oder dem Verkauf der bisherigen Möbel zuunzumutbaren Wohnverhältnissen und finanziellen Nachteilen führen.«Der Liefertermin sollte deshalb möglichst genau im Kaufvertragvereinbart werden», rät Huber. Ist die Frist abgelaufen, kann derKunde die Lieferung schriftlich anmahnen und eine Nachfrist setzen.Eine Lieferverzögerung gibt dem Kunden jedoch nicht das Recht, denKaufpreis zu mindern.

Neben langen Lieferfristen sind Produktmängel häufig Anlass zurKlage. «Bei einem fehlerhaften Möbelstück muss beim Vertragspartnerals erstes eine Nachbesserung verlangt werden», sagt Jochen Winnigvon der Deutschen Gütegemeinschaft Möbel in Nürnberg. Erst wenn zweiReparaturversuche gescheitert sind, könne der Vertrag rückgängiggemacht, der Preis gemindert oder eine Ersatzlieferung verlangtwerden.

Manche Schäden zeigen sich jedoch erst nach Wochen. «Grundsätzlichhat der Kunde auch bei Möbeln einen Anspruch auf Gewährleistung vonzwei Jahren», erklärt Verbraucherschützerin Huber. In den erstensechs Monaten müsse der Verkäufer beweisen, dass die Ware mangelfreigeliefert wurde. Ist er dazu nicht in der Lage, wird angenommen, dassder Schaden schon bei der Lieferung bestand. Nach dem halben Jahrdreht sich die Beweislast um und liegt dann beim Verbraucher.

INFO-KASTEN: Möbel vom Fachmann vermessen lassen

Viele Käufer trauen sich zu, eine Einbauküche mit Hilfe einesComputersystems aus dem Internet selbst zu planen und auszumessen.«Im Alleingang am Computer die Planung zu machen, ist nicht ohneTücke», warnt André Frederik Kunz vom Bundesverband des Möbel-,Küchen- und Einrichtungsfachhandels in Köln. Denn Möbelkäufern fehleoft das notwendige Fachwissen. Für die Grobplanung sei ein solchesVorgehen in Ordnung. Bei der Feinplanung sollte aber immer einMitarbeiter des Möbelhauses nachmessen. Denn bei den vielen Zahlenund Winkeln passieren leicht Fehler. Nimmt der Fachmann die Maße,müsse außerdem das Möbelhaus und nicht der Kunde dafür haften, wennspäter nicht alles genau passt.