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Vornamen Vornamen: Oleander erlaubt, Störenfried verboten

Von Kerstin Metze 23.05.2003, 19:01

Halle/MZ. - Eltern haben die freie Wahl des Vornamens für ihr Kind. Dieses Recht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch verankert und wird geregelt durch die "Dienstanweisung für die Standesbeamten und ihrer Aufsichtsbehörden". Darin sind die Anzeige der Geburt, die Aussprache und Schreibweise der Vornamen, die nachträgliche Anzeige der Vornamen und die Änderung von Namen und Vornamen geregelt.

Bezeichnungen, die ihrem Wesen nach keine Vornamen sind, dürfen nicht als solche eingetragen werden. Diese Bestimmung wird aber schon seit einiger Zeit nicht mehr so eng ausgelegt. So wurden als weibliche Vornamen zum Beispiel Birke, Flora, Viola, Jasmin, Europa, Germania, Bavaria und als männlicher Vorname beispielsweise Oleander zugelassen. Außerdem wurden als männliche Zweitnamen Pumuckl, Timpe und Winnetou von Eltern gerichtlich erstritten. Dagegen wurden Störenfried und Bierstübl nicht zugelassen. Unerlaubt sind auch Standesbezeichnungen wie Princess, Graf und Earl.

Das Geschlecht muss eindeutig erkennbar sein. Wenn dies nicht der Fall ist, muss ein eindeutiger Zweitname vergeben werden.

Die Anzahl der Vornamen ist nicht beschränkt. Mehrere Vornamen dürfen durch Bindestriche gekoppelt werden, Kommas sind dagegen unzulässig.

Die Schreibweise der Vornamen richtet sich nach den allgemeinen Regeln der Rechtschreibung; ausgenommen ist die ausdrücklich gewünschte andere Schreibweise eines Vornamens. Fremdsprachige Namen müssen wie in ihrem Herkunftsland geschrieben werden oder nach den Lautregeln der deutschen Rechtschreibung übertragen werden. Daher gibt es viele eingedeutschte Formen ausländischer Vornamen.

Wer auf Vornamen-Suche ist, sollte sich folgende Fragen durch den Kopf gehen lassen:

o Lässt der Name das Geschlecht des Kindes erkennen (problematisch: Kay, Kim)?

o Passt der Vorname sowohl vom Klang als auch von der Länge zum Nachnamen (Ken Musterherrmann oder Bartholomäus Musterherrmann, Sheela Schulze oder Maria Schulze?) In der Regel passt ein schlichter Vorname eher zu einem schlichten Nachnamen und ein anspruchsvoller eher zu einem gleichartigen Nachnamen. Schwer zu sprechen sind Namen, wenn der letzte Buchstabe des Vornamen mit dem ersten Buchstaben des Nachnamens identisch ist (Hilmar Reich, Leon Neudorf, Maria Ahlig).

o Ist bei einem Modenamen zu befürchten, dass er eines Tages in einer Schulklasse ein Dutzend Mal vorkommt?

o Soll es ein moderner oder ein alter Namen sein? Ein deutscher oder ein fremdländischer?

o Will ich meinem Kind eine unterschiedliche Sprech- und Schreibweise seines Namens zumuten (Bernadette, Shawn)?

o Soll dem Kind die dauernde Nachfrage nach der Schreibweise erspart bleiben (Francesco)?

o Soll der Name durch Koseformen verniedlicht werden können (Marie-chen) oder nicht (Beispiel: Maria)?

o Soll der Name kurz und praktisch (Jan, Jenny) sein, oder lieber pathetisch (Janpeter, Jennifer)?

o Soll es ein Doppelname sein, gekoppelt oder mit Bindestrich geschrieben (Annekatrin, Franzpeter)?

Allein diese wenigen Fragen zeigen, wie kompliziert die Namensuche sein kann. Junge Eltern sind deshalb gut beraten, lieber allein im stillen Kämmerlein zu brüten, als die ganze Verwandtschaft einzubeziehen. Nur noch wenige Eltern richten sich bei der Namens- vergabe heutzutage nach Vorfahren oder Paten. Manche Eltern sind unschlüssig, ob der vor der Geburt gewählte Name auch zu dem Kind passt, das sie ja noch gar nicht kennen. Hier sollte man sich nicht drängen lassen - der Name muss dem Standesamt erst innerhalb von vier Wochen nach der Entbindung mitgeteilt werden.