Verkehr Verkehr: Nächtlicher Auffahrunfall ist grob fahrlässig
Düsseldorf/Köln/dpa. - Verursacht ein Autofahrer nachts mit hoher Geschwindigkeit einen Auffahrunfall, handelt er grundsätzlich grob fahrlässig. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf hervor, das die in Köln erscheinende «Monatsschrift für Deutsches Recht» (Ausgabe 6/2003) veröffentlicht hat. Ein Autofahrer müsse jederzeit mit einem Bremsmanöver des Vordermanns rechnen, so die Richter. Bei hohen Geschwindigkeiten sei daher vor allem zur Nachtzeit ein besonders konzentriertes Fahren erforderlich (Az.: 10 U 184/01). In dem entschiedenen Fall war ein Autofahrer mit einem Mietwagen bei 170 Kilometern pro Stunde auf ein anderes Fahrzeug aufgefahren.
Das Gericht verurteilte den Mann dazu, der Mietwagenfirma den Schaden zu ersetzen. Nach den Klauseln der Firma haftet der Kunde für Fahrzeugschäden, die bei einem grob fahrlässig verursachten Unfall entstehen. Der Autofahrer meinte dagegen, ihm sei allenfalls leichte Fahrlässigkeit vorzuwerfen, so dass ihn keine Schadensersatzpflicht treffe. Das OLG schloss sich jedoch der Auffassung der Mietwagenfirma an: Immerhin habe der Autofahrer zugegeben, kurz nach rechts gesehen und deshalb das Bremsmanöver des Vordermanns zu spät bemerkt zu haben. Für den Vorwurf der groben Fahrlässigkeit reiche dies angesichts der hohen Geschwindigkeit und der Dunkelheit aus.