Vereine und Stiftungen Vereine und Stiftungen: Steuerfreies Engagement
Halle/MZ. - Willi F., Naumburg: Wenn in einem gemeinnützigen Verein ein Buch erarbeitet wird und durch den Verkauf 10 000 Euro auf das Vereinskonto fließen, müssen dann Steuern abgeführt werden?
Antwort: Diese Einnahmen sind ordentlich zu erfassen. Gewinne aus steuerpflichtigen Geschäftsbetrieben werden nicht besteuert, wenn die Einnahmen inklusive Umsatzsteuer im Kalenderjahr unter der Grenze von 35 000 Euro liegen. Sofern zu dem Erlös aus dem Buchverkauf keine weiteren steuerpflichtigen Einnahmen kommen, müssen keine Ertragssteuern gezahlt werden. Im Bereich der Umsatzsteuer gilt eine Grenze von 17 500 Euro im Jahr. Aber: Überlegen Sie sich, was sie mit dem Geld tun. Sie müssen den Gewinn nämlich für die Gemeinnützigkeit einsetzen, das heißt im Sinne ihrer Vereinssatzung. Sie können entweder für diese Ziele Rücklagen bilden oder das Geld für einen satzungsgemäßen Zweck ausgeben.
Eckhard G., Bitterfeld-Wolfen: Kann ein gemeinnütziger Verein eigentlich auch hauptamtlich einen Mitarbeiter einstellen? Wir sind sehr zufrieden mit unserem Ein-Euro-Jobber und denken daran, ihn nach dem Auslaufen der Maßnahme, bei uns zu halten.
Antwort: Ja, das ist kein Problem. Diese Arbeitsstelle muss aber dem Zweck des Vereins dienlich sein.
Peter L., Köthen: Wie ist das mit der angehobenen Aufwandsentschädigung? Diese liegt jetzt bei 500 Euro. Kann der Vorstand eines gemeinnützigen, selbstlosen Vereins pauschal damit entschädigt werden - für Autofahrten oder Telefonate, die die Vorstandsmitglieder für den Verein führen?
Antwort: Nein. Werden pauschale Geldbeträge vom Verein an den ehrenamtlich arbeitenden Vorstand gezahlt, ist das schädlich für die Selbstlosigkeit. Nur tatsächlich nachgewiesene Aufwendungen sind erstattungsfähig und werden vom Finanzamt bei der Prüfung nicht beanstandet.
Gerda V., Merseburg: Wenn ich etwas an einen gemeinnützigen Verein spenden möchte, können mir eigentlich alle diese Vereine auch eine Spendenquittung ausstellen?
Antwort: Ja. Mit der Änderung des Gemeinnützigkeits- und Spendenrechts, die rückwirkend zum 1. Januar 2007 in Kraft getreten ist, kann jetzt auch jeder gemeinnützige Verein Spendenquittungen ausstellen. Ausnahmen gelten nicht mehr.
Verena L., Sangerhausen: Was unterscheidet einen Verein von einer Stiftung? Wodurch zeichnet sich diese aus?
Antwort: Ganz einfach gesagt, hat ein Verein Mitglieder, eine Stiftung hat keine, dafür aber Stiftungsvermögen, das dauerhaft erhalten werden muss. Aber auch eine Stiftung hat einen Vorstand, der den Stiftungswillen umsetzen soll. Und immer nur diesen, nicht etwa weitere Zwecke. Das wird unter anderem vom Landesverwaltungsamt einmal pro Jahr überprüft.
Mark S., Halle: Wie viel Kapital braucht man, um eine Stiftung zu errichten?
Antwort: Ganz pauschal kann man sagen: 50 000 Euro sind die unterste Grenze, denn eine Stiftung arbeitet ja nur mit den Kapitalerträgen. Zustiftungen, also ein Aufstocken des Stiftungskapitals, sind - wird es in der Satzung nicht anders festgelegt - jederzeit möglich.
Hannelore K., Halle: Ich erwäge, mein gesamtes Vermögen einer Stiftung zu hinterlassen. Ist das eigentlich grundsätzlich möglich? Wo kann ich eine Liste aller in Sachsen-Anhalt tätigen Stiftungen erhalten?
Antwort: Ja, das ist möglich und wird als Stiftungsgeschäft von Todes wegen bezeichnet. Bedenken Sie aber, dass es eventuell Erben mit Pflichtteilsansprüchen gibt und dass Sie all das in einem Testament regeln sollten. Eine Beratung beim Notar ist ratsam. Behilflich ist Ihnen generell das Referat Stiftungen beim Landesverwaltungsamt in Halle. Von dort können Sie auch eine Liste aller Stiftungen erhalten.
Monika B., Dessau-Roßlau: Wie viele Stiftungen gibt es in Sachsen-Anhalt und bundesweit?
Antwort: Bundesweit wurden zum 31. Dezember 2007 exakt 15 449 Stiftungen des privaten Rechts gezählt. In Sachsen-Anhalt sind es derzeit genau 200. Dazu kommen noch 24 öffentlich-rechtliche Stiftungen im Land. dazu zählen zum Beispiel die Franckeschen Stiftungen in Halle.
Marianne M., Halle: Unser Verein würde gern das Buchprojekt eines Mitarbeiters durch die Einrichtung eines Spendenkontos unterstützen. Kann es bei einem solchen personengebundenen Projekt Probleme geben?
Antwort: Es muss klar sein, ob es sich bei der Arbeit Ihres Mitarbeiters um eine Vereinstätigkeit oder um eine eigene Tätigkeit handelt. Generell muss die Förderung des Vereins der Allgemeinheit dienen. Das heißt, die Förderung muss mit der Satzung des Vereins begründet sein und es muss sich um ein Projekt des Vereins handeln.
Henry G., Saalekreis: Wir möchten einen Förderkreis gründen, der sich um die Sanierung eines alten Schlosses kümmert. Das Finanzamt zweifelt unsere Gemeinnützigkeit an. Was tun?
Antwort: Wenn eine steuerliche Förderung erfolgen soll, müssen die Nutzungsvereinbarungen klar geregelt sein. Nach der Baumaßnahme muss das Schloss öffentlich zugänglich sein. Sie sollten beim Finanzamt um ein Gespräch bitten und die Rechtsbeziehungen zwischen Schlosseigentümer und Förderkreis darlegen.
Thomas K., Eisleben: Gibt es für die neue Ehrenamtspauschale Formulare vom Finanzamt?
Antwort: Nein. Allerdings bieten Fachverlage Vordrucke an. Damit können sie die notwendigen Daten erfassen. Das Sozialversicherungsgesetz erkennt die Ehrenamtspauschale aber erst ab 2008 als sozialversicherungsfrei an.
Fragen und Antworten notierten Manuela Bank und Sabine Ernst.