Tourismus Streik: Flug verspätet oder Koffer weg? Das sind Ihre Rechte
An spanischen Flughäfen können Ausstände des Bodenpersonals für Probleme sorgen - mitten in der Urlaubszeit. Was Reisende wissen müssen.

Palma/Berlin - Von Mallorca bis Teneriffa drohen Urlaubern an spanischen Flughäfen Probleme: Wegen Streiks des Bodenpersonals kann es zu Verspätungen und Problemen bei der Kofferaufgabe kommen. Reisende sollten ihren Flugstatus regelmäßig prüfen und an Streiktagen frühzeitig am Flughafen sein, um Verzögerungen beim Einchecken und der Gepäckabfertigung einzudämmen. Dazu rät der ADAC.
Doch was ist, wenn etwas schiefgeht? Bei Verspätungen, Flugabsagen und Kofferverlust haben Urlauber Rechte - von Unterstützung bis Entschädigung. Ein kurzer Überblick zu den wichtigsten Fragen, die sich stellen.
Was ist, wenn ich länger am Flughafen hängenbleibe?
Passagiere haben ab einer gewissen Wartezeit Anspruch auf Betreuungsleistungen der Fluggesellschaft – unter anderem auf Getränke und Snacks vor Ort. Bei Flügen mit Distanzen bis 1.500 Kilometer greift die Pflicht der Airline ab zwei Stunden Abflugverspätung, bei Distanzen von 1.500 bis 3.000 Kilometer ab drei Stunden, bei längeren Flügen ab vier Stunden.
Kommt man abends nicht mehr weg, zahlt die Airline die Hotelnacht. Für Pauschaltouristen gilt: Hier muss sich generell der Veranstalter kümmern.
Wie viel Verspätung beim Abflug muss ich hinnehmen?
Bei Verspätungen von mehr als fünf Stunden können Reisende den Ticketpreis zurückverlangen. Gleiches gilt bei Flugausfällen. Doch Vorsicht: Dann muss man sich selbst um einen anderen Flug kümmern. Das bleibt sonst Pflicht der Airline – sie muss eine Alternativbeförderung zum frühestmöglichen Zeitpunkt anbieten und ihre Kunden auch darüber informieren.
Wie sieht es mit Entschädigungsansprüchen aus?
250 bis 600 Euro: So viel Geld steht Passagieren zusätzlich je nach Flugdistanz zu, wenn sie drei Stunden oder später am Zielort landen oder ihr Flug kurzfristig abgesagt wurde. Es gibt aber Einschränkungen - so wie in diesem Fall.
Denn: Sind Streiks des Flughafenpersonals oder Dienstleister, die nicht direkt im Auftrag der Airline tätig sind, die Ursache für die Probleme, sind die Aussichten auf Entschädigungen eher gering – dennoch muss eine Fluggesellschaft auch dann alle zumutbaren Maßnahmen treffen, um die Auswirkungen auf ihre Fluggäste gering zu halten, so das Europäische Verbraucherzentrum. Ansprüche müssten im Einzelfall geprüft werden.
Und wenn der Koffer weg ist?
Rollt der Koffer nicht vom Band, müssen Reisende das umgehend melden. Am Lost-and-Found-Schalter des Flughafens füllen sie einen sogenannten Property Irregularity Report (PIR) aus – sie bekommen dann eine Vorgangsnummer und haben damit einen Beleg, dass der Verlust gemeldet wurde.
Für Kleidung und Hygieneartikel kann man sich Ersatz besorgen und sich das Geld von der Airline zurückholen. Diese Erstattung lässt sich in der Regel online auf den Websites der Airlines anstoßen.
Oft kommt der Koffer später an und wird Passagieren nachgeschickt. Bleibt das Gepäck jedoch länger als drei Wochen verschwunden, gilt es als verloren. Dann muss die Airline den Inhalt ersetzen. Die Haftungshöchstgrenze dafür liegt bei aktuell etwas mehr als 1.800 Euro.
Wichtig ist: Man muss belegen können, was im Koffer war – also vorher am besten ein Foto des Inhalts machen. Weil Fluggesellschaften eine Haftung für Bargeld, Schmuck und teure Elektronik im Aufgabegepäck oft ausschließen, sollten diese Dinge immer ins Handgepäck.