Sicherheitshinweise Sicherheitshinweise: Reiseveranstalter streichen Ägypten-Reisen

Hannover/dpa. - Etliche deutsche Reiseveranstalterhaben ihre Ägypten-Reisen wegen der Unruhen im Land jetzt bis MitteFebruar abgesagt. Touristen, die einen Pauschalurlaub im Land derPyramiden bereits gebucht hatten, haben nun keinen Anspruch mehrdarauf, dorthin geflogen zu werden. „Die Veranstalter müssenallerdings den vollen Reisepreis zurückzahlen, wenn sie denReisevertrag kündigen“, erklärte Paul Degott, Fachanwalt fürReiserecht in Hannover, am Dienstag.
Die Entscheidung der Reisebranche folgte auf eine erneuteVerschärfung der Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes. Es rätwegen der anhaltenden Unruhen jetzt „dringend“ von allen Reisen nachÄgypten ab. Das gilt auch für die großen Touristenzentren am RotenMeer. Vor allem größere Reiseveranstalter nutzen in solchen Fällendie Möglichkeit, den Kunden Umbuchungen anzubieten. Das heißt: Wereine Reise ans Rote Meer mit einem Abflugtermin in den kommendenTagen gebucht hatte, weicht auf einen deutlich späteren Zeitpunktoder auf ein anderes Reiseziel wie die Kanarischen Inseln aus.Umbuchungen bieten die Veranstalter auch über den Zeitraum ihrerAbsagen hinaus an, in der Regel bis Ende Februar.
Wenn das Hotel am neuen Zielort zum Beispiel dann einen Stern mehrhat und mehr kostet, kann der Veranstalter grundsätzlich auf diesenMehrkosten bestehen: „Wenn der alte Reisevertrag gekündigt wurde,gibt es ein neues Vertragsangebot“, erläuterte Degott. „DerVeranstalter kann dann zum Beispiel 400 Euro mehr verlangen. Und derKunde muss dann überlegen: Will er das oder will er das nicht?“
Kleinere Veranstalter hätten die Möglichkeit, Umbuchungenanzubieten, oft nicht, sagte Degott. „Wer bei einem Kleinen gebuchthat, hat natürlich die gleichen Rechte“, ergänzte Beate Wagner,Reiserechtsexpertin der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.„Aber es wird möglicherweise schwieriger, sie durchzusetzen.“
Keine formale Reisewarnung
Die Veranstalter sagen ihre Ägypten-Reisen mit Berufung auf„höhere Gewalt“ ab. Allerdings hat das Auswärtige Amt keine formaleReisewarnung für Ägypten ausgesprochen, die in der Reisebranche oftals Voraussetzung genannt wird. Das Recht, den Reisevertrag wegen„höherer Gewalt“ zu kündigen, hänge allerdings entgegen der weitverbreiteten Ansicht auch gar nicht von einer solchen Reisewarnungab, erläuterte Beate Wagner. „Reisewarnungen sind äußerst selten.“Sie werden nach Angaben des Auswärtigen Amtes ausgesprochen, wenn„eine akute Gefahr für Leib und Leben besteht“. Deutsche, die in dembetroffenen Land leben, werden dann zur Ausreise aufgefordert.
Ob „höhere Gewalt“ vorliegt, habe aber nicht das Auswärtige Amt zuentscheiden - „das entscheiden im Zweifelsfall die Gerichte“, sagteWagner. Prinzipiell sei höhere Gewalt gegeben, wenn ein unerwartetes,bei der Buchung der Reise noch nicht absehbares Ereignis, zumBeispiel eine Naturkatastrophe, einen Urlaub zu vereiteln droht.
Bei der Einschätzung darüber seien die Aussagen des AuswärtigenAmtes allerdings eine Orientierungshilfe. Nach Wagners Ansicht warbereits der Sicherheitshinweis des Ministeriums vom Montag, in demvon Reisen nach Ägypten „abgeraten“ wurde, als Hinweis auf dasVorliegen von höherer Gewalt zu werten. (dpa)