Mietrechtstipp Mietrechtstipp: Nur in Ausnahmefällen Hausverbot für Besucher
Berlin/dpa. - Es gehört zu den selbstverständlichsten Rechtendes Mieters, zu jeder Zeit und in beliebiger Anzahl Besuch zuempfangen. Nach Angaben des Deutschen Mieterbundes (DMB) in Berlinspielt es dabei keine Rolle, ob es sich um Damen- oder Herrenbesuchhandelt, ob der Besuch regelmäßig oder unregelmäßig kommt oder wanner geht. Ein «Hausverbot» für einen Besucher könne der Vermieter nurin Ausnahmen verhängen. Das sei beispielsweise dann der Fall, wennder Besucher in der Vergangenheit wiederholt Ruhestörungen begangenhat oder Gemeinschaftsräume wie Treppenhaus und Flur beschädigt hat.
Der Besucher kann laut DMB auch ein Tier mitbringen, zum Beispieleinen Hund. Das gelte selbst dann, wenn im Mietvertrag ausdrücklichdie Hundehaltung verboten ist. Die Grenze sei erreicht, wenn derBesucher in kurzen und häufigen Abständen regelmäßig den Hundmitbringt oder das Tier nachts öfter in der Wohnung bleibt.