Mietrecht Mietrecht: Mäusebefall ist Kündigungsgrund
Köln/dpa. - Im verhandelten Fall hatte das Gericht einem Paar Recht gegeben,das angesichts einer über drei Monate hinweg bestehenden Mäuseplageim gesamten Mietshaus den Mietvertrag fristlos gekündigt hatte. DasAuftreten der Mäuse löse starke Ekelgefühle aus, die Bewohnerkörperlich und psychisch beeinträchtigen, begründeten die Richter.Darüber hinaus könnten Mäuse auch Krankheiten übertragen.