1. MZ.de
  2. >
  3. Leben
  4. >
  5. Reisen
  6. >
  7. Kein Reisepass dabei: Kein Reisepass dabei: Reederei darf Zutritt auf Schiff verweigern

Kein Reisepass dabei Kein Reisepass dabei: Reederei darf Zutritt auf Schiff verweigern

23.04.2015, 09:42
Eine Kreuzfahrt kann so schön sein: Vor allem, wenn alles so läuft, wie geplant.
Eine Kreuzfahrt kann so schön sein: Vor allem, wenn alles so läuft, wie geplant. imago/Jochen Tack Lizenz

Einem Reisenden wird wegen eines fehlenden Reisepasses der Zutritt zu einem Kreuzfahrtschiff verweigert. In diesem Fall haftet der Reiseveranstalter nicht, solange er im Katalog oder in der Reservierungsbestätigung eindeutig darüber informiert, dass für bestimmte Länder ein Pass nötig ist. Das hat das Amtsgericht Rostock entschieden. Über das Urteil berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift „ReiseRecht aktuell“.

In dem verhandelten Fall hatte die Klägerin eine Kreuzfahrt von Antalya ins Schwarze Meer gebucht. Im Katalog und in der Reisebestätigung hieß es, dass für Reisen, bei denen Nicht-EU-Länder angelaufen werden, ein Reisepass benötigt wird. Die Klägerin besaß jedoch keinen Reisepass. Im Schiffsmanifest trug sie die Nummer ihres Personalausweises ein.

Reise erst mit Verzögerung möglich

Als sie an Bord des Schiffes gehen wollte, wurde ihr der Zutritt mit Verweis auf den fehlenden Reisepass verwehrt. Sie musste in Antalya in einem Hotel übernachten, sich im Konsulat einen Reisepass ausstellen lassen und dem Schiff zum ersten Stopp in Izmir nachreisen. Von der Reederei forderte sie deshalb eine Minderung des Reisepreises um zwei Tage, Schadenersatz wegen entgangener Urlaubsfreuden und die Rückzahlung der Hotel- und Taxikosten.

Ohne Erfolg. Die Reederei habe ihre Leistung einwandfrei erbracht, entschied das Amtsgericht. Auch die Informationen über benötigte Ausweispapiere seien ausreichend gewesen. Die Klägerin habe dagegen die notwendigen Einreisebestimmungen nicht erfüllt.

(dpa)